Steyr Forum

Verkaufe meinen Steyr 12m18

  • KlausU
  • KlausUs Avatar
  • Moderator
  • Moderator
  • Beiträge: 1945
  • Thanks: 594

Re: Verkaufe meinen Steyr 12m18

19 Aug. 2018 14:13
#28357
Von denen kannst du dann aber gleich 10 Stück transportieren. B)
Vorher Luft ablassen nicht vergessen.:whistle:
Viele Grüße
Klaus

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • kraschinski
  • kraschinskis Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 27
  • Thanks: 5

Re: Verkaufe meinen Steyr 12m18

19 Aug. 2018 15:52
#28360
Mein Steyr ist auch eine Ex-Fahrschule (mit Unfallschaden) und 265.000km auf dem Tacho. Das Fahrzeug war für seine 30 Jahre gut gepflegt, repariert und gewartet. Hatte beim Kauf keine großen Bedenken. Vor Ort anschauen und wenn es passt zuschlagen :)
Folgende Benutzer bedankten sich: SimPru

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Beestone
  • Beestones Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 809
  • Thanks: 245

Re: Verkaufe meinen Steyr 12m18

19 Aug. 2018 19:11
#28365
Noch dazu hat der doch schon eine M1G Wohnmobilzulassung?
D.h. einfach anmelden und losfahren, auch Sonntags, kein Stress wegen Unterfahrschutz, etc....

Ich finde den super! Es ist mir unklar warum der nicht schon längst weg ist ...

Lg, Andreas
Gemeinschaft bedarf der Bereitschaft anderen zuzuhören und die eigene Meinung nicht für die einzig wahre zu halten ...
Folgende Benutzer bedankten sich: SimPru

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Murphy
  • Murphys Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 46
  • Thanks: 12

Re: Verkaufe meinen Steyr 12m18

20 Aug. 2018 08:30
#28373
Hey Folks!

Kalli, dein Ex-Steyr klingt ja hochinteressant. Zumal ich gerade auf der Jagd nach einem 12M18 bin. Ich denke, ich werde die Tage mal bei Camo aufschlagen. Der sieht ja richtig gut aus. Fast wie frisch vom Werk.

Da ich in dieser Materie blutiger Neuling bin, bitte ich um euer aller Schwarmwissen. Schön, dass es euch gibt :-D

- wie verhält es sich mit der Typisierung und "Pickerl", wenn ich den Boliden in Deutschland zulassen will? Muss ich da nochmal zum TÜV? Bleibt die Wohnmobil-Zulassung? Oder kochen unsere Behörden da wieder ihr eigenes Süppchen und ich muss meinen Wohnsitz ins gelobte Burgenland (oder so) verlegen?
- in der Anzeige steht als zulässiges Gesamtgewicht 6350kg. Das ist aber sehr übersichtlich... Hängt das mit der Mobi-Zulassung zusammen und/oder ist das in A eine Führerscheingrenze wie bei uns die 7,5to?
- gibt es einen für mich nicht sichtbaren Grund, wieso der eine Reifen so oft fotografiert wurde? Ich meine den mit den Rinnsal da unten. Ok, er ist alt - aber müsste ich da sonst noch was sehen?

Last, but not least, was sollte ich mir genauer ansehen? Habt ihr Tipps, Anregungen, Wasauchimmer? Gibt es besondere Fragen, die man stellen sollte? Eine Menge Papier scheint ja schon dabei zu sein.

Viele Grüße aus dem schönen München,
Roland

Genieße den Augenblick, der ist für die Ewigkeit!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Beestone
  • Beestones Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 809
  • Thanks: 245

Re: Verkaufe meinen Steyr 12m18

20 Aug. 2018 12:35
#28377
Deutschland, Zulassung:
Jo, TÜV muss sein zur Ausstellung eines Deutschen Fahrzeugbriefes, Typisierung: damit kannst dann zur Zulassung

Wohnmobil: es gelten dann die Deutschen Vorschriften, natürlich hast Du gute Chancen fürs Wohnmobil, was aber noch viel wichtiger ist: zur H-Zulassung die in D eine echte Alternative ist (im Zusammenhang mit einer LKW-Zulassung).

"zulässiges Gesamtgewicht 6350kg": ich denke da ist ein Irrtum passiert: max. Zuladung oder Gesamtgewicht/Eigengewicht trifft ca. 6,5 Tonnen, das max. zulässiger Gesamtgewicht liegt bei knapp 12 Tonnen: das ist die 12 in der 12M18-Bezeichnung ...

In A gibt es keine echte relevante 7,5 Tonnen Führerscheinbegrenzung, ich glaube nur mit dem Alter bis 21 Jahre ...

Reifen: um die DOT-Nummer zu sehen? 2801 - d.h. in der 28 Woche des Jahres 2001, neue Reifen wären anzudenken würde die Versicherung sagen ...

Genauere Infos über diesen Wagen beim Vorbesitzer bzw. bei den Vorbesitzern, ich glaube LETNEI aus unserem Forum kann Dir da unter Umständen auch helfen ...

LG, Andreas
Gemeinschaft bedarf der Bereitschaft anderen zuzuhören und die eigene Meinung nicht für die einzig wahre zu halten ...
Folgende Benutzer bedankten sich: Murphy

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • SimPru
  • SimPrus Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 172
  • Thanks: 34

Re: Verkaufe meinen Steyr 12m18

20 Aug. 2018 12:57
#28378
Beestone schrieb: Wohnmobil: es gelten dann die Deutschen Vorschriften, natürlich hast Du gute Chancen fürs Wohnmobil, was aber noch viel wichtiger ist: zur H-Zulassung die in D eine echte Alternative ist (im Zusammenhang mit einer LKW-Zulassung).

Wenn ich das richtig sehe, ist aktuell aber keine Wohneinrichtung mehr vorhanden:
Der nötige Wohnaufbau kann unter dem derzeitigen Planenverdeck sein ( zur Zeit nur 1 Sitz- / Schlafgarnitur vorhanden )

Das heißt, dass er dann in Deutschland kein Wohnmobil mehr wäre, bis du einen billigen Gaskocher auf den Boden schraubst und einen Kanister Wasser reinstellst, oder so ähnlich. Da gibt's Experten hier im Forum, was denn mindestens vorhanden sein muss.

Danke an dieser Stelle für alle Kommentare auf meine Frage zum Thema Laufleistung!
Folgende Benutzer bedankten sich: Murphy

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Daktari
  • Daktaris Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 777
  • Thanks: 96

Re: Verkaufe meinen Steyr 12m18

21 Aug. 2018 11:52
#28411
Hallo
Wenn ich mich recht erinnere musst du eine Schlaf- Sitzgelegenheit haben.
Du kannst dir einen transportablen Kücheblock reinstellen und befestigen. Ergo Wohnmobil.
Würde aber über eine Zulassung als So. Kfz Begleitfahrzeug für Motorsportveranstaltungen nachdenken.
Bei vielen TÜV lern hat das Vorteile. Bei mir wars so. Alles was drauf ist ist Ladung. Diese kann auch über die vorgeschriebene Radformel überstehen. (max. 2m mit Beleuchtungsbrücke)
Kein Unterfahrschutz. Es gibt leider keine Einheitliche Auflagen und es kommt immer auf den TÜV er an.

Gruß Norbert

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 2.511 Sekunden
Powered by Kunena Forum