Nova befreiung in Österreich
Nova befreiung in Österreich
18 Juni 2018 20:35ich habe mir vor kurzem einen 12m18 gekauft, der bereits als Wohnmobil (M1G Spezialkraftwagen) typisiert war.
Jetzt stellt sich allerdings das Finanzamt quer und verlangt von mir, dass ich die Nova zahle.
Das Fahrzeug ist 1987 Erstzulassung und 2018 Einzeltypengenehmigt.
Wie schaut das bei euch aus? Habt ihr die NOVA bezahlen müssen oder sind eure 12tPKW´s befreit?
Bitte um Hilfe
Christian
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Re: Nova befreiung in Österreich
18 Juni 2018 21:39 - 18 Juni 2018 21:42Habe diesen link hier im Forum gefunden.
steyrforum.de/index.php/forum/14-quellen...onen/6448-nova#23845
Und das beim Google
www.nova-rechner.at/index.php/news/kfz-v...ei?jjj=1529350819688
Martin
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Re: Nova befreiung in Österreich
18 Juni 2018 21:54mir geht´s eher um konkrete Beispiele, dass Fahrzeuge vor 1992 novafrei sind ist mir eigentlich klar. Das Finanzamt argumentiert so, dass die umtypisierung auf M1G als Neuzulassung anzusehen ist.
Christian
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Re: Nova befreiung in Österreich
18 Juni 2018 21:59 - 18 Juni 2018 22:10Zur Novaberechnung ist die Erstzulassung ausschlaggebend.
Die Typisierung bzw. Zuordnung zu einer Typengruppe - egal als was, LKW, PKW, M1, M1G, N1, N2 etc ... hat nichts mit der Erstzulassung zu tun.
Niemals kann eine Umtypisierung eine neuerliche Erstzulassung nach sich ziehen. Es kann nur eine Erstzulassung geben.
NOVA nicht zahlen, klagen lassen und recht bekommen - dass Finanzamt irrt hier definitiv gewaltig!!!
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Re: Nova befreiung in Österreich
18 Juni 2018 22:40 - 18 Juni 2018 22:40kann von euch wer das Beamtendeutsch verstehen?
Bitte mal den §1abs.3b lesen
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Ab...etzesnummer=10004698
für mich steht da, dass mein Fahrzeug nicht novapflichtig ist.
Gruß
Christian
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Re: Nova befreiung in Österreich
18 Juni 2018 22:57ich hatte das gleiche Problem, meiner wurde 2010 in Deutschland als Wohnmobil typisiert. Dieses Datum wurde für die Novaberechnung herangezogen. Habe über 6 Monate versucht recht zu bekommen, ohne wesentlichen Erfolg. Nach dem Motto „der Klügere gibt nach“, hab ich nach Anraten meines Steuerberaters, mit Wut im Bauch, die Steuer gezahlt. Ich habe auch versucht die Nova wegen Doppelbesteuerung mit der Gobox anzufechten. Brachte auch keinen Erfolg. So ein Verfahren zieht sich ewig hin und man kann sein Fahrzeug nicht anmelden, weil die Novasperre drin ist. Das kannst du als Anwalt oder Steuerberater mit viel Freizeit machen. Das Finanzamt wird dich auch nicht klagen, die schreiben dir die Steuer vor und wenn du nicht zahlst, wirst du gepfändet. Die Klage musst du einbringen und dann brauchst du einen langen Atem. Du kannst versuchen, eine Oldtimer Typisierung zu bekommen, dann ist das Thema vom Tisch. Ich wünsch dir alles Gute, solltest du weitere Infos brauchen, kannst du mir gerne eine PN schreiben. Lg Dieter
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Re: Nova befreiung in Österreich
18 Juni 2018 23:19 - 18 Juni 2018 23:251987 gab es keine NOVA.
Der Steyr war damals, zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung zum Verkehr in Österreich, nicht von der Nova "befreit weil BH", sondern weil es diese NOVA-Steuer einfach 1987 nicht gab. (Es gab die 32% Luxussteuer)
NIEMALS argumentiere mit BH-NOVA-Befreiung -> weil die müsstest Du nachzahlen wenn Erstzulassung nach 1.1.92.
Die Erstzulassung zum Verkehr ist deutlich in den Papieren zu sehen.
Wichtig ist die Kenntnis des das EuGH-Urteiles C-402/09 (Ioan Tatu), wonach ein Mitgliedstaat keine Steuer einheben darf, die die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeuge erschwert und ebenso darf keine Erschwerung des Erwerbs von solchen Gebrauchtfahrzeugen vergleichbaren Alters und Zustands auf dem inländischen Markt vorliegen darf. Für die Bemessung der Steuer ist jener Zeitpunkt ausschlaggebend, in dem die erstmalige Zulassung des Fahrzeuges in der europäischen Union erfolgt wäre ...
Quelle: www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/normverbrauchsabgabe.html
Das liest sich so: es gelten die gesetzlichen Steuerbestimmungen die zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in der EU bzw. Österreich gegolten haben, d.h.:
1987 Erstzulassung -> 1987 keine Nova = keine Steuerschuld
Erstzulassung 1992 -> Nova laut der Berechnung von 1992
Erstzulassung 2008 -> Noval laut Berechnung 2008, zusätzlich die 2008 eingeführte Bonus/Malusregelung für CO2 laut Berechnung 2008
Erstzulassung 2018 -> Nova inkl. CO2 Bonus/Malus laut Berechnung 2018
@ Dieter: Ich kenne Deinen Fall nicht und auch nicht die Einzelheiten und weiss auch nicht ob Dein Fall vor oder nach dem EuGH-Urteiles C-402/09 (Ioan Tatu) passiert ist.
Wenn nachher und Deine Erstzulassung ist vor 1.1.1992: solltest Du unbedingt Deinen Anwalt wechseln ... man kann auch leicht gegen ein Finanzamt vorgehen ... es gibt immer eine vorgesetzte Behörde, Kontrollbehörde, Schlichtungs- und Beschwerdestellen, Ministerialbüro, etc...
Voraussetzung: man hat ein bisserl recht ...
LG, Andreas
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Re: Nova befreiung in Österreich
18 Juni 2018 23:45Du hast recht, ich will dir gar nicht wiedersprechen, bin absolut deiner Meinung. Wir haben uns das Gesetz genau angeschaut. Mein Einspruch wurde vom FA mit dem Argument abgelehnt, dass die Typisierung zum Wohnmobil eine Nutzungsänderung darstellt und damit der Erstzulassung gleich kommt. Ist natürlich Blödsinn. Ich weiß auch, dass ich im Recht gewesen wäre. Wahrscheinlich hätte ich den Streit nach 2 bis 3 Jahren sogar gewonnen, trotzdem hätte ich den Wagen zwischenzeitlich nicht anmelden können. Ich will mir einfach den Kampf gegen Windmühlen nicht antun. Das Leben ist kurz genug, Steyr fahren ist mir wichtiger. Grüße Dieter
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Re: Nova befreiung in Österreich
19 Juni 2018 12:54Ich verstehe dass Du so schnell wie möglich Steyr fahren wolltest.
Leider hast Du abder dadurch einen Präzedenzfall geschaffen.
Kannst Du nicht die unrechtmässig gezahlte Nova zurückfordern?
Es gibt im Gesetz als auch in den geltenden Durchführungsbestimmungen keinerlei Rückhalt für die Nova-Besteuerung eines Kraftfahrzeuges mit der Erstzulassung vor 1.1.1992.
Die Argumentation des Finanzamtes greift deshalb nicht weil man ja deinen Steyr auch 1987 - zum Zeitpunkt der Erstzulassung - umbauen hätte können und als PKW anmelden hätte können - und keine Nova bezahlen hätte müssen - da es damals die Nova noch nicht gab.
Die Nova heute einheben wäre daher eine unrechtmässige Benachteiligung gegenüber jemanden der 1987 einen Steyr 12m18 als PKW zugelassen hätte: dies ist die grundlegende Argumentation des EuGH-Urteiles C-402/09 (Ioan Tatu).
Die Steuerbehörde kann die Erstzulassung eines Fahrzeuges in der EU nicht aus zolltarifischen Gründen einfach abändern.
Eine Änderung der Typisierung kann natürlich eine Nova-Zahlung nach sich ziehen - jedoch nur in den Fällen in den die ursprüngliche Typisierung von der Nova "befreit" war oder eben nicht anzuwenden war, z.B. LKW - aber nicht in den Fällen wo die Nova noch nicht existiert hat:
Mit Erstzulassung 1987 war dein Steyr weder von der Nova befreit noch war die Nova nicht anzuwenden - weil es die Nova noch gar nicht gab!
Siehe
Normverbrauchsabgabegesetz, Fassung vom 19.06.2018, § 15 (1) Dieses Bundesgesetz ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1991 anzuwenden.
Wieviel musstest Du denn bezahlen? Ist die Nova-Berechnung von 2010 herangezogen Worden?
LG, Andreas
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Re: Nova befreiung in Österreich
19 Juni 2018 13:19lg Kurt
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Re: Nova befreiung in Österreich
19 Juni 2018 13:20Es gab eine Zeit wo die Nova zu bezahlen war! Ich habe diese im Jahr 2011 auch bezahlt. Das Gesetz hat sich dann nochmals geändert! Stichtagsabhsngug konnte man die bezahlte Nova auch wieder zurück vordern. Ich viel leider aus diesem Zeitrahmen und habe nichts zurück bekommen.
Wann wurde die Typisierung auf M1 bei deinem Fahrzeug durchgefuhrt?
Dein Fahrzeug wurde danach nie als womo (PKW über 3.5Ton) in Österreich zugelassen und angemeldet?
Gruß Manfred
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Re: Nova befreiung in Österreich
19 Juni 2018 14:13In diesem Zusammenhang unter der Betrachtung, dass 1987 jemand einen Steyr durchaus als Wohnmobil und als PKW hätte anmelden können:
findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Zusammenfassung:
2006 Erstzulassung in D, 2010 Zulassung in Ö, Nova inkl. Co2 Malus bezahlt
Berufung, da Co2 Malus erst 2008 eingeführt
Recht bekommen und Co2 Malus zurückbekommen, zugrunde liegende Argumentation: Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 07.04.2011, C-402/09, "Ioan Tatu"
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