Nova befreiung in Österreich
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Re: Nova befreiung in Österreich
27 Aug. 2018 08:26 - 27 Aug. 2018 09:40Und auf welcher Grundlage wird eine "Neutypisierung" einer Erstzulassung gleichgesetzt?
Zu der Aussage eines Referenen des Finanzamtes Linz gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Zeitgleich mit dieser Aussage MUSS der Finanzbeamte die gesetzliche Grundlage, den Bescheid oder die Anweisung nennen in der er angewiesen wird GEGEN die gesetzlichen Bestimmungen der NOVA eine Neutypisierung einer Erstzulassung gleichzusetzen und Dich gegenüber anderen Bürgern schlechter zu stellen.
Wenn nun also die Umtypisierung eine "NEUE Erstzulassung" ist - darf man sein Auto vielleicht gar nicht "Erstzulassen": es gelten für Erstzulassungen 2018 klare Bestimmungen bezgl. Sicherheit, Abgas, Lärm, etc. und es ist fraglich ob ein Steyr 12m18 Bj. 1987 diese Vorschriften für Erstzulassungen erfüllt....
Nur so mal zur Info: mein Finanzamt wusste nicht mal dass man ein KFZ über 3,5 Tonnen als PKW anmelden kann und musste sich erst mal bei einer Versicherung erkundigen....
Nicht einfach glauben und als in Stein gemeisselte Wahrheit annehmen was Dir ein unmotivierter untergeordneter
Finanzbeamte erzählt ...
Ich habe die Fakten der ÖAMTC-Rechtsabteilung geschickt und werde Euch die Antwort zur Kenntnis bringen, vielleicht irre ja ich mich ...

LG; Andreas
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Re: Nova befreiung in Österreich
27 Aug. 2018 12:12Zu der Frage dass das Fahrzeug ja schon vor 1992 Typisiert wurde meinte er nur das die Um Typisierung ja zum jetzigen Zeitpunkt stattfindet und daher sei das so zu sehen wie wenn ein Fahrzeug jetzt das erste mal Typisiert wird.
Mfg
Udo
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Re: Nova befreiung in Österreich
27 Aug. 2018 13:54Man muss dem Beamten erklären dass nicht die Typisierung im Gesetzestext steht sondern nur die tatsächliche erstmalige Zulassung zum Verkehr, egal mit welcher Zuordnung der Type, zolltechnische Zuordnung, etc.
Die Typisierung ist nur wichtig im Zusammenhang inwieweit das KFZ mit erstmaliger Zulassung nach 1.1.1992 nicht oder schon der NOVA "unterliegt" oder in die im Gesetz niedergeschriebenen Ausnahmeregelungen fällt.
Mit erstmaliger Zulassung vor 1.1.1992 gilt die NOVA Gesetzgebung nicht und ist daher nicht anzuwenden.
Auf keinen Fall kann das Finanzamt eine Umtypisierung einer erstmaligen Zulassung gleichstellen oder eine neue erstmalige Zulassung ausrufen und der damit auf das KFZ anzuwendende Gesetzesregelungen Einfluss nehmen.
Die Umtypisierung von LKW auf PKW und damit die eintretende NOVA Pflicht ist grundlegend nur für KFZ mit erstmaliger Zulassung nach 1.1.1992 anzuwenden.
Sorry dass ich mich hier ein bisserl verbeisse doch ich möchte helfen und vermeiden dass Präzedenzfälle geschaffen werden und ich vielleicht noch NOVA nachzahlen muss.
Halte Euch am Laufenden,
LG, Andreas
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Re: Nova befreiung in Österreich
27 Aug. 2018 14:20Deine Einstellung zu der Sache finde ich vollkommen richtig.
Es kann nicht sein, dass aus Unwissenheit einiger Beamten eigene Vorgehensweisen und Gesetzeslagen ausformuliert werden.
Das Thema Präzedenzfall finde ich hier ausschlaggebend und das muss mit allen Mitteln verhindert werden....
Bin auf Deine weiteren Erläuterungen und den weiteren Verlauf sehr gespannt.
Nicht unterkriegen lassen

Arno
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Re: Nova befreiung in Österreich
27 Aug. 2018 21:52ungern aber doch möchte ich Dir widersprechen, so wie ich das Nova Gesetz Paragraph 1 Absatz 3b lese, wird dort klar definiert, dass eine Umtypisierung einer Erstzulassung entspricht. Wie schon besprochen beruht meine Hoffnung auf Deiner anderen Argumentation mit dem Halbsatz, dass die Regelung für Fahrzeuge die bisher nicht der Nova Regelung unterlagen gilt.
LG Stefan
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Re: Nova befreiung in Österreich
28 Aug. 2018 18:36 - 28 Aug. 2018 19:08Ja, meine Sichtweise des NOVA-Gesetzes ist richtig.
Und ja, die Sichtweise der Finanz, deren Interpretation und Auslegung des NOVA-Gesetzes ist zwar „sehr kreativ“, „bemerkenswert“ und „ungewöhnlich“ - doch juristisch vertretbar, sagt der Jurist, ein juristisches Meisterstück: unverhohlen klingt Bewunderung durch, auch dies wahrscheinlich einer der Gründe warum ein juristisches Vorgehen vom ÖAMTC nicht unterstützt wird. Tatsächlich hat der ÖAMTC einige Fälle in der Vergangeneit im Zusammenhang mit der NOVA-Gesetzesinterpretation der Finanzbehörden gehabt und hält „den Fall für verloren“. Die Sichtweise der Finanz wurde jedoch noch nie vor Gericht geklagt – man hält dies angesichts der Richter und deren Entscheidungsfreiraum für aussichtslos für (original Zitat):“ein paar arme Wohnmobilselbstausbauer“ einzutreten.
Die Argumentation, dass eine Umtypisierung einer Erstzulassung gleichzusetzen ist und daher das KFZ NOVA-pflichtig wird, auch wenn das Fahrzeug eine Erstzulassung vor 1992 hat, steht nicht im NOVA-Gesetz.
Das Gegenteil aber leider auch nicht.
Was steht ist, dass NOVA-befreite bzw. nicht der NOVA unterliegende KFZ bei Umtypisierung in eine nicht befreite Type (M1) NOVA-pflichtig werden. Vor 1992 gab es aber keine „Befreiung“ weil es keine Nova gab!
Und §6 Abs. 6 sagt:“Die Steuer ist in der Höhe zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges in der Europäischen Union im Inland anzuwenden gewesen wäre“. (zur „erstmaligen Zulassung“ später)
Daher konstruiert die Finanz einen Zusammenhang zwischen Erstzulassung und Type: das gibt es so im Gesetz nicht, hier ist der kreative G-Punkt der Finanz.
Daher 1:0 für die Finanz, 0:1 für Rechtsstaatlichkeit, Moral und Sittlichkeit und für die Juristen, die sich an der Kreativität der Finanz ergötzen und unverhohlen applaudieren.
Mir kommt das kotzen!
Was bedeutet das für uns?
• Mir wurde zugesagt dass ich den Bescheid der Finanz bekomme wo dies schriftlich festgehalten wird.
• Es wird noch geklärt, ob die Landesfinanzbehörde überhaupt die Möglichkeit einer besonderen Sperre in der Genehmigungsdatenbank hat: die Datenbank ist bundesweit die gleiche.
Autom. Abfrage über Finanzsperre: gdb.vvo.at/kfz-finanzsperrauskunft/
• Rat des Juristen: es ist zu überlegen nicht zu viel Wind zu machen: die die keine NOVA bezahlt haben, haben lt. des Juristen „Glück gehabt“. Es kann jedoch jederzeit mit einer Nachzahlung gerechnet werden, durchaus möglich…
Was kann man tun?
• Nova zahlen: den Fahrzeugwert wie für einen PKW ermitteln, d.h. jede Delle, JEDER KRATZER zählt und mindert den Wert; ebenso der Verbrauch, die Ersatzteilversorgung, etc..
Allerdings sagt die Finanz zur Wetermittlung bei selbst montierten Fahrzeugen (Wohnmobile, Bausatzfahrzeuge) gilt vorrangig der Händlerlistenpreis eines fertig gekauften derartigen Fahrzeuges. Sollte ein solcher nicht bestehen, ist der Wertermittlung die Summe der Werte der Bestandteile zuzüglich eines branchenüblichen (Werkstatt-)Zuschlags für den Zusammenbau zugrunde zu legen. Aus diesen Beträgen sind allerdings die USt und NoVA auszuscheiden bzw. eine USt-Komponente herauszurechnen.
Bezgl. der Ausstattung siehe: findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
• Über Umweg D anmelden: ist aber nicht sicher: wenn die Umtypisierung in D stattgefunden hat so gilt diese Umtypisierung vielleicht dann auch als Erstzulassung … die Finanz ist kreativ und muss mit dieser Regierung Geld reinholen, koste es was es wolle …
• Sich an ein Finanzamt wenden dass keine Nova für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1992 und bei Umtypisierung einhebt: Wohnsitz kurzzeitig verlegen oder KFZ kurzzeitig verkaufen …
• Als Oldtimer anmelden: Wohnmobilausbau unter der Plane? Keine Ahnung ob das geht …
• Weiterhin als LKW, als PKW Sonstiges oder sonderkfz Begleitfahrzeug oder als sonstwas anmelden, keine Ahnung – siehe Internet, für das keine NOVA bezahlt werden muss.
Alles in Allem ist die Auskunft des ÖAMTC-Juristen eine Niederlage: er wundert sich wieso dieses seit Jahren hinlänglich bekannte Thema noch immer diskutiert wird. Die vielen, vielen Fälle in jüngster Vergangenheit, wo keine NOVA bezahlt wurde, seien Glücksfälle, meint er!
§1 Abs.3 a sagt: Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland .. löst die NOVA Pflicht aus.
Bezgl. §1 Abs.3b:
„Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war, sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre.“
Liest das mal so:
Als erstmalige Zulassung gilt auch die bestehende erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war, …
Das Finanzamt aber liest das so:
Als erstmalige Zulassung gilt auch die neuerliche Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war,
Im 2. Absatz bezieht sich das Gesetz sogar auf die Höhe der NOVA im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt: „ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre.“ Dies wird allerdings vom Finanzamt und den Juristen völlig ignoriert!!!
Ich ärgere mich gewaltig, wie sehr wir Bürger verarscht und abgezockt werden!!!
Da ich von einer NOVA-Nachzahlung bedroht bin halte ich ab sofort die Füsse still. Ich glaube ich habe den Nachweis erbracht dass wir hier ungerecht abgezockt werden – allerdings sind wir gegen das Finanzamt unter dieser Regierung ohne Unterstützung von mächtigen Organisationen und den Medien machtlos. Sorry!
Das Gesetz zum Nachlesen:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Ab...etzesnummer=10004698
Im Anhang sind die, abgesehen von Änderungen in der Berechnung, immer noch aktuellen NoVA-Richtlinien 2008, welche letztendlich auf Basis des Tatu Urteils in Erlassform kundgemacht wurden. In Punkt 2.3.9 findet ihr Fahrzeugumbau als NoVA begründenden Tatbestand, unabhängig von der „echten“ Erstzulassung.
Die Richtlinen sind ein Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise vom Finanzministerium mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.
WAS FÜR EIN HOHN!!!!
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Re: Nova befreiung in Österreich
28 Aug. 2018 21:23 - 28 Aug. 2018 21:25Bei mir nachzulesen auf der Homepage.
Ich habe düse bezahlt auf einen einfach Ausbau! Da könnte ruhig ein Schätzer sein wertgutachten abgeben. Danach umbauen auf richtigen Ausbau mit Koffer!
Ich würde auch nie ein Oldtimer (H Zulassung) machen. Es wird immer schlimmer und man kann darauf warten das Zulassungen auf Wohnmobil nicht mehr möglich werden. Wenn es dann noch Einschränkungen für LKW H - Zulassing gibt bleibt man auf der Strecke. Abgesehen den vielen LKW Fahrverbote die mit womo ( in Ö) nicht gelten.
Jeder muss selbst entscheiden was für ihm das beste ist. Darf dann aber auch nicht jammern!
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
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Re: Nova befreiung in Österreich
29 Aug. 2018 07:15Wie weit trifft und dann die Erhöhung der Nova die ja ende dieser Woche in Kraft tritt bei Neufahrzeugen?
mfg
Udo
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Re: Nova befreiung in Österreich
29 Aug. 2018 07:22Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Nova befreiung in Österreich
29 Aug. 2018 15:02habe das Thema erst jetzt gesehen. Das war auch vor 5 Jahren schon genau so. Ich wollte es damals genau mit den Begründungen von Andreas mit dem Finanzamt regeln. Da sich das Zuständige Finazamt dann vom Punkt das Sie 32% von einem Schätzungsgutachten haben wollen nicht mehr weg bewegt haben habe ich den Steyr mit einem geringen Verkaufspreis einem Freund Verkauft. (natürlich in einem Anderen Bezierk damit auch ein neues Finazamt zuständig war)
Das neue Zuständige Finazamt war mit dem Verkaufspreis und mit "nur" mehr 16% Nova zufrieden. Danach hat mir dei Besagte Person den Steyr wider verkauft und ich konnte Ihn Anmelden.
Wenn man weiß bei welchem Finazamt man die Novabefreiung durchbekommt würde ich an einen netten Forumskollegen Verkaufen und den bitten das mit dem Finazamt zu klären.

Genau diese Vorgehensweise würde ich nun auch wider so lange wiederholen bis es passt. Auch mein Rechtsbeistand meinte damals das wenn ich es auf eine Klage Anlege die Chancen gegen Null gehen das zu gewinnen.
mfg
Markus
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Re: Nova befreiung in Österreich
29 Aug. 2018 16:35Der Finanzamtsbeamte meinte bei mir das so eine Schätzung ja auch etwas günstiger ausfallen könnte und dadurch die Nova ertträglicher werden würde.
Also würde diese Version auch gehen.
Mfg
Udo
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Re: Nova befreiung in Österreich
29 Aug. 2018 17:02Uns die Schätzer sind auch nicht dumm!
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