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file Frage Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

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05 Aug 2022 13:42 #45113 von Sarah Pat
Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to wurde erstellt von Sarah Pat
Liebe Leute!

Ich freu mich sehr dieses Forum gefunden zu haben! Wir haben einen Steyr 690 (BJ 1986) umgebaut zum Wohnmobil (Typisierung: LKW N2) und damit in 2 Wochen auf große Zentralasien Tour gehen. Davor wollen wir eine kleine Spritztour von der Steiermark nach Vorarlberg machen und  - haben bemerkt dass es  jede Menge Fahrverbote gibt. Wie geht ihr damit um gibt es bekannte ausweichstrecken? Navi Apps?? Oder trifft das sowieso nicht zu auf private LKWs >7.5to? LG sarah  

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05 Aug 2022 17:13 #45115 von MiCo
MiCo antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Moin Sarah, herzlich willkommen hier im Forum. Zu Deiner Frage wurde immer wieder etwas geschrieben. Probiere doch mal die Suchfunktion mit "Fahrverbot Österreich" aus. Da solltest Du eigentlich Antworten finden; wenn nicht, noch einmal das Schwarmwissen anfragen. Beste Grüße Micha 

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06 Aug 2022 08:52 #45120 von Sarah Pat
Sarah Pat antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hallo Micha! Vielen Dank für deine Antwort - ich werd mich gleich mal reinfuchsen :)

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06 Aug 2022 11:16 #45121 von Sico
Sico antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hallo Sarah,
mit einer LKW-Zulassung mußt du die genannten Schilder beachten, d.h. Fahrverbot auf den für LKWs gesperrten Strecken.
Anders ist das in Österreich, aber nur in Österreich, wenn das Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen ist.
Dann darf man die für LKWs gesperrten Routen befahren.
Erschwerend kommt momentan hinzu, daß auf ausgewiesenen Strecken de facto die Autobahn benutzt werden muß, weil die das Abfahren von der Autobahn für den Transitverkehr gesperrt ist.
Das gilt für alle Fahrzeuge, egal ob PKW, LKW oder Wohnmobil.

LG
Sigi

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06 Aug 2022 12:24 #45122 von Sarah Pat
Sarah Pat antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hallo Sigi!
Das war leider auch schon meine Vermutung. Wir haben schon darüber nachgedacht über diverse Landstraßen zu fahren, die nicht gesperrt sind für LKWs bzw. dann von Salzburg über die deutsche Autobahn zu fahren - hier ist der Mautsatz für LKWs - soweit ich das bis jetzt herausgefunden haben - nur halb so hoch wie in Österreich...
Weißt du zufällig auch wie das mit den Fahrverboten/Mauten in Slowenien/Kroatien aussieht? 

Lg Sarah

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06 Aug 2022 14:17 #45123 von Sico
Sico antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
hallo Sarah,
über Slowenien und Kroatien kann ich nix sagen.
Bei der Suche nach Landstraßen durch Österreich, die nicht für den Durchgangsverkehr gesperrt sind, wünsche ich dir viel Vergnügen.
Z.B. auf der B 320 von Liezen nach Schladming/Radstadt ist schon mal gesperrt.

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07 Aug 2022 07:25 #45124 von Buddha
Buddha antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hallo Sico

In Oesterreich gibt es ein LKW Nachtfahrverbot das von 22.00-05.00 gilt. Das ist auch gut so, dazu gibt es einige Ausnahmen. Aber meine Frage wie kommst du das die B320 fuer LKW gesperrt ist?
Hier der Link:
www.bh-liezen.steiermark.at/cms/beitrag/12637969/140912560/

@ Sarah Pat: Du kannst Von der Steiermark nach Vorarlberg fahren ohne einmal die Autobahn zu nutzen.
Bin selber schon gefahren mit meine Steyr 12M18, du brauchst Zeit . aber es sit super schoen zu fahren.

Gruss
Heinrich
Gruss Heinrich

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07 Aug 2022 09:20 #45125 von Sarah Pat
Sarah Pat antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Guten Morgen Heinrich,

Vielen Dank für deine Antwort! Zeit haben wir :) - wo genau bist du den gefahren? Ich hab mich schon ein bisschen schlau gemacht und auf einigen Bundesstraßen gilt ein Fahrverbot für LKWs >7,5 to außer für Ziel- und Quellverkehr...
Ich freu mich schon auf deine Antwort!

Lg Sarah

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07 Aug 2022 09:28 #45126 von Sarah Pat
Sarah Pat antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hab leider grad noch gesehen, dass die B320 für LKWs >7,5 to auch tagsüber gesperrt ist (5-22:00 Uhr)
Link:
Verordnung LKW-Fahrverbot 7,5 to (05.00 - 22.00 Uhr) - BH Liezen - Land Steiermark

:((((((

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07 Aug 2022 10:02 #45127 von Sico
Sico antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hallo Heinrich,
die von dir verlinkte Verordnung ist aus dem Jahr 2012, ist also 10 Jahre alt.
2019 wurden die Regeln verschärft, wie du aus dem Link von Sarah lesen kannst.
Ich fahre die B320 mehrfach im Jahr und hab da einen relativ aktuellen Informationsstand.
LG
Sigi
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07 Aug 2022 12:07 #45128 von Buddha
Buddha antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hallo Sarah
Hallo Sigi

Ich hab nun ein Email geschrieben an die BH Liezen lasst uns einige Tage warten, schauen wir einmal.
Wenn ihr recht habt bezahl ich das Bier.
Einverstanden

Gruss
Heinrich

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07 Aug 2022 14:17 #45129 von Sarah Pat
Sarah Pat antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hahha, vielen Dank :) und sonst zahl´s ich :)

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07 Aug 2022 23:32 #45130 von SimPru
SimPru antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Auf der B320 ist Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen ausgenommen Ziel- und Quellverkehr. Steht auf den Verkehrszeichen vor Ort, auch ohne umfangreiche Recherche von Gesetzestexten. 

Also ab auf die Autobahn und fröhlich brennen wie ein Luster. Oder das Wohnmobil als Wohnmobil zulassen, dann gelten auch keine Umweltzonen. Österreich ist kein Land für alte Laster...

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08 Aug 2022 09:20 #45131 von Sico
Sico antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
servus Heinrich,
ich denke, es ist langsam klar, wer das Bier spendiert.
Vielleicht treffen wir uns mal beim Stefan bei Optimobil in Grödig.
Würde mich freuen.
LG
Sigi

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28 Aug 2022 09:27 #45241 von Beestone
Beestone antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hallo,

Aufgrund der EU-Gesetzgebung ist es eigentlich bei einer Polizeikontrolle egal, wie Du typisiert bist: es gilt wie bzw. als was das Fahrzeug bei der Polizeikontrolle angetroffen wird: wenn Ihr ein Wohnmobil seid, könnt Ihr gleichzeitig kein LKW sein: denn ein LKW ist bauartbedingt zum Transport von Lasten ausgelegt - ein Wohnmobil sollte daher nicht die Möglichkeit bieten Lasten zu transportieren.

Es stellt sich die Frage: österreichische Typisierung? Dann kann es eigentlich nur ein Fehler sein als N2 Wohnmobil zugelassen zu sein.
Deutsche Typisierung: siehe erster Absatz

Erklärung:
Nachdem viele Kombifahrer ihr Fahrzeug als KleinLKW zugelassen haben und dann wieder so umgerüstet haben, dass wieder eine Sitzbank, Sicherheitsgurte, etc. drin waren und bei Polizeikontrollen aufgefallen waren, wurde die obige Gesetzgebung geschaffen um diese Steuerhinterziehung zu beenden.

Seid Ihr daher als Wohnmobil unterwegs (Innenausbau lt. den geltenden Vorschriften was ein Wohnmobil ausmacht), habt das optische Erscheinungsbild eines Wohnmobils (Türe, Fenster, etc.) und nicht die Möglichkeit Lasten im Sinne des Güterbeförderungsgewerbes zu transportieren dürfte die Polizei Euch eigentlich nicht strafen und müsste Euch als Wohnmobil werten.

Für die Maut, Steuer, etc. gilt dies eher nicht ... da könnte dann eventuell eine Strafe oder ein Verfahren auf Euch zukommen.

die Zulassung als LKW N2 und Wohnmobil widerspricht sich eigentlich, oder?

LG, Andreas

Gemeinschaft bedarf der Bereitschaft anderen zuzuhören und die eigene Meinung nicht für die einzig wahre zu halten ...

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28 Aug 2022 11:38 #45242 von Buddha
Buddha antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
uhhhhhhh... ja aber du kannst ja ein Wuerfel Butter liefern mit Liefernschein damit bist du ausgenommen. :) :) :)
Das Bier geht auf mich. aber ihr koennt mich auch besuchen kommen. dann wuerde sich auch noch eine Brettljausn ausgehen.
glg
Heinrich

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29 Aug 2022 01:03 - 29 Aug 2022 01:04 #45247 von skyfly
skyfly antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Also bei den ganzen Fahrverbot in Österreich steig ich langsam nicht mehr durch. Geht es jetzt hier nur um die Aussage "LKW und Wohnmobil"?
- Vielleicht ist ja der "LKW" nur umgangssprachlich da es ja vorher vielleicht mal einer war und jetzt ein Womo wurde. Ob eine solche Typisierung in D/EU geht weiß ich im Moment nicht 100%tig, ich glaube jedoch nicht. Bei der Umschreibung verliere ich den Status PKW oder LKW. Nur bei einer demontierbaren Ausstattung bleibt der alte Status bestehen dann ist es aber kein "sonstiges KFZ Wohnmobil" da hier die Austatung fest sein MUSS.
Aber es ist doch in Österreich so dass
- Wenn eine EU oder deutsche Typisierung zum "sonstigen KFZ Wohnmobil" vorliegt dies als PKW eingestuft wird und ich die ganzen "LKW" Fahrverbote inkl. "LKW + Tonnenbeschränkung" ignorieren kann.
- Erst bei einer reinen Tonnenbeschränkung (Ohne LKW Symbol) ist auch für das "PKW 12Tonnen Wohnmobil" Schluss.
Somit könnte ich auch die alte Brenner Strasse zur Hauptferienzeit fahren, sofern keine reine Tonnenbeschränkung auf der Strecke kommt.
Ich hoffe ich irre mich nicht und kann weiterhin in Österreich die Berge auf der Landstraße anschauen. Die alte Brennerstrasse ist mir aber doch dann zu stressig.
Das mit dem Womo gilt übrigens auch für Frankreich. Da interessieren mich im Moment  die LKW Schilder auch nicht.
Grüße 
Jörg

Aktuelles Spassmobil: Steyr 10S18
Letzte Änderung: 29 Aug 2022 01:04 von skyfly.

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29 Aug 2022 09:14 - 29 Aug 2022 09:16 #45249 von Beestone
Beestone antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Hallo Jörg,

Zitat: "Ich hoffe ich irre mich nicht ....":  Du irrst nicht:

Die Typisierung ist klar, erster Beitrag: N2, das ist LKW: in Ö: KFZ zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 12.000 kg

Die Typisierungs- bzw. Fahrzeugklassen sind EU Vorgaben, hat Österreich umgesetzt, Deutschland nur teilweise: N2 mit Wohnmobil kann daher für Österreich nur ein Irrtum oder Fehler sein, in Deutschland möglicherweise denkbar? Da hast Du vollkommen recht.

Auch sonst hast Du vollkommen recht: Wohnmobile sind in Ö PKW und Verkehrszeichen bedeuten unterschiedlich in Ö oder D:

Die Verkehrszeichen mit einem LKW-Symbol gelten in Ö nur für "LKW": ist daher für Wohnmobile, Fahrzeugklasse PKW M1 oder wenn geländegängig M1G, NICHT RELEVANT, egal wieviele Tonnen zulässiges Gesamtgewicht 
Die gleichen Verkehrszeichen mit LKW-Symbol gelten in D für alle KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen: gilt daher auch für PKW und LKW gleichermassen ...
Zusammenfassung: LKW Symbol in Ö für Fahrzeugklasse, in D für zulässiges Gesamtgewicht 

LG, Andreas

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Letzte Änderung: 29 Aug 2022 09:16 von Beestone.
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29 Aug 2022 11:48 #45250 von Sico
Sico antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
servus Andreas,
diese Antwort von dir von heute 29.08.2022 kann man ohne weitere Kommentare bestätigen.
Zu deiner Antwort von gestern, 28.8.2022 möchte ich aber folgendes anmerken.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei kommt es einzig und allein darauf an, welche Art der Zulassung in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Darauf kann und wird sich jeder Polizeibeamte am Ende und auch mit Recht zurückziehen.
Es nützt rein gar nichts, wenn das Fahrzeug zwar einen Wohnmobil-Aufbau hat, aber in der Zulassungsbescheinigung eben LKW steht.
LG
Sigi
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04 Sep 2022 08:40 #45270 von 680gl
680gl antwortete auf Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to
Servus Sigi,
   Andreas bezieht sich mit seiner Information über die "Eigenschaft" des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Anhaltung auf eine Regelung im NoVA-Gesetzt, hier steht ".....Wurde für ein Kraftfahrzeug keine oder eine falsche Einordnung in einem entsprechenden Fahrzeugdokument vorgenommen, sind für die Einordnung die kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 3 Kraftfahrgesetz 1967) sinngemäß anzuwenden.
Ich gehe davon aus, dass diese Regelung nur angwendet wird umd eine vorhandene NoVA - Pflicht bei einem österreichischen Fahrzeug umsetzten zu können und nicht für die Entscheidung ob ein ausländisches Fahrzeug als Wohnmobil gilt und daher bei einem LKW-Fahrverbot fahren darf oder nicht. Hilfreich ist allerdings die, oft in Fahrzeugscheinen angeführte Bezeichnung "Sonstiges KFZ" , auch ein Sonstiges-KFZ ist kein LKW und unterliegt nicht den LKW Fahrverboten, vorallem wenn es aussieht wie ein WoMo.
LG Stefan

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