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H-Zulassung

  • tommi1958
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H-Zulassung

20 Juli 2015 16:58
#11632
Hallo liebes Forum.
Ich konnte keine passende Kategorie finden, deshalb habe ich jetzt diese Kategorie gewählt weil es ja auch etwas mit "Beschaffung" im weitesten Sinne zu tun.
In Deutschland bekommt man die H-Zulassung wie ich meine bei einem Fahrzeug, was älter als 30 Jahre alt ist. Da kommt man dann auch mit jeder Abgasnorm durch die Städte. Ist es jetzt wirklich so, dass wenn ich ein gutes Angebot finde, z.B. 12M18 Baujahr 1987, 45.000km gelaufen und dann der Preis, da würden mir ja 2 Jahre fehlen. Ein Fahrzeug "ablasten auf 7,49t" ist ja auch so ein Trick was eigentlich nicht so völlig korrekt ist, wenn man es ganz genau nimmt. Gibt es bei der H-Zulassung ähnliche Möglichkeiten die einen zur Verfügung stehen? Ich müsste sonst entweder mir ein älteres Fahrzeug suchen oder ich müsste mein Fahrzeug außerhalb Hamburgs abstellen..Gruß Thomas

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  • Hr. Meyr
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Re: H-Zulassung

20 Juli 2015 17:33
#11633
Hallo Thomas,

den Teil mit den 7,49t habe ich nicht verstanden.
Richtig ist: Ein Fahrzeug kann nach 30 Jahren die H-Zulassung erhalten, wenn der Prüfer seinen Segen dazu gibt. Und da kommt es schon wieder darauf an, an wen Du gerätst.
Grundsätlich gilt aber: Das Fahrzeug muss in einem zeitgenössischen Zustand sein, d.h. es dürfen nur Teile verbaut sein, die max. 10 Jahre nach der Erstzulassung erhältlich waren und verbaut wurden. Hierbei werden auch verwendete Farben, GFK-Material eines Koffers (soweit er nicht Ladung ist), Anbauteile, wie Tanks, etc bewertet.
Ferner sollte der Zustand min. einer 3 (gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) entsprechen.
Mir ist nicht bekannt, dass es hiervon Ausnahmen gibt, besonders, wenn es um das Alter geht..
Wichtig ist auch, dass es keinen Bestandsschutz beim H-Kennzeichen gibt. Es kann also bei jeder nomalen TÜV-Untersuchung auch wieder aberkannt werden, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht mehr den Anforderungen entspricht. D.h. auch bei diesem Thema ist ein verständiger Prüfer Gold wert.

Viele Grüße, Hr. Meyr (Kiki & Jürgen)
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Re: H-Zulassung

20 Juli 2015 17:37
#11634
Moin,
ein H-Kennzeichen bekommt man frühestens wenn das Fahrzeug 30 Jahre + alt ist. Relevant hierbei ist das Datum der Erstzulassung. Bei den Steyr in der Regel kein Problem da die Papiere aus Ö das einwandfrei nachweisen können.

Mit H gilt ein reduzierter pauschaler Steuersatz von 191 €. Außerdem kümmern Dich dann Umweltzonen nicht mehr. Insofern ist es ratsam ein Angebot zu suchen das bald ins H kommt. Meiner ist nächstes Jahr dran :)

Allerdings gilt zu beachten, dass die Art des KFZ nicht ganz unwesentlich ist. Wenn Du planst den Steyr mit Wohnkabine auszustatten und auch als Womo anzumelden wird es schwierig da auch der Ausbau zeitgenössisch sein muss. Das fällt schwer. Ich habe daher vor LKW mit Wechselaufbau. Da kommt dann der Shelter drauf und ist nur Ladung.

Das zulässige Gesamtgewicht spielt bei der Thematik Umweltschutzzone übrigens keine Rolle. Und es gibt auch keine anderweitigen Tricks wie man mit der Kiste offiziell in die Zonen kommt. Außer Du betreibst ihn gewerblich und lässt Dir eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung ausstellen. Da sind die Behörden aber auch zwischenzeitlich unentspannt wenn man sich das Fahrzeug gerade erst zugelegt hat. Das akzeptieren sie meist nur bei Bestandsfahrzeugen und entsprechendem Nachweis, dass es ein Härtefall ist. Sprich man sich ein anderes Fahrzeug nicht leisten kann.

Übrigens gibt es auch Menschen die ohne Plakette in die Umweltschutzzone fahren. Dann sollte man zumindest aber einen Stellplatz auf Privatgelände haben. Wenn es einen mal erwischt dann zahlt man halt. Nachgewiesene Fälle kenne ich nicht.

Gruss Dirk
"One life, live it!"

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Re: H-Zulassung

20 Juli 2015 17:38 - 21 Juli 2015 15:11
#11635
Thomas,
gehe doch einfach auf die Seite vom TÜV-Nord, da findest du alles über H-Zulassung.
Hier hat das noch niemand mit einem 12M18 gemacht, die ersten 12M18 sind im August/September 86 über Einzelgenehmigungs-Bescheid zum Heer gekommen.

Gerhard
The STEYR keeps what a M A N promises.
Letzte Änderung: 21 Juli 2015 15:11 von Gilly.

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Re: H-Zulassung

21 Juli 2015 13:03
#11649
Servus,

wie schon geschrieben gibt es keine Chance früher an ein "H" zu kommen, d.h. du würdest in deinem Beispiel tatsächlich bis 2017 warten müssen.
In diesem Zusammenhang solltest du aber auch den Hinweis auf das zeitgenössische Ernst nehmen. Da kannst du z.B. gleich die Excap Stoßstange mit den Projektionsscheinwerfern vergessen. Eine sichtbare LED-Lightbar dürfte bei den meisten Prüfern auch nicht gut ankommen, usw.

Wenn du also H wegen der Umweltzone haben willst/ musst und kein Sonntagsfahrverbot haben willst, dann bleibt dir IMHO nur der oben vorgeschlagene Weg mit <7.49t und LKW für ATL.
Höchstens du findest einen TÜV, der dir mit altem FM2 Shelter (BJ vor 1996/ 97) das WoMo einträgt, da es scheinbar Auslegungssache ist, ob die Inneneinrichtung zeitgenössisch sein muss ...

Viele Grüße

MUeCke

PS: Mit einem serienmäßigen Fahrgestell, einem dritten Sitz in Führerhaus, einer einfachen Federlagerung und einem nur moderat ausgebautem FM2 kann man mit 2 Erwachsenem und einem Kind legal unter 7.49to bleiben. Hat mir die Waage bestätigt ...
So Nettigkeiten wie ein Fahrradständer am Shelter, 500l Diesel oder 200l Wasser sind dann allerdings nicht drin ...

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