Ungarn Maut
Ungarn Maut
23 Jan. 2026 17:13
Mal wieder anders … das hat es gerade gegeben:
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine wichtige Änderung für Wohnmobile über 3,5 t!
Sehr geehrte Kundin! Sehr geehrter Kunde! Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass aufgrund der Änderung des Gesetzes LXVII aus dem Jahr 2013 über die für die Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu entrichtende, an die zurückgelegte Strecke angepasste Gebühr ab dem 1. Januar 2026 im Nutzungsgebührensystem für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t muss ab dem 1. Januar 2026 in Ungarn eine Vignette der Fahrzeugkategorie D2 gekauft werden muss. Dementsprechend ist es ab dem 1. Januar 2026 auch nicht mehr möglich, für die Nutzung von Wohnmobilen als registrierter Nutzer mit einem Bordgerät oder ohne Registrierung durch den Kauf einer Streckenkarte die Maut im HU-GO-E-Mautsystem zu bezahlen. Im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen weisen wir auf die Regelungen der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühren sowie auf die damit in Einklang stehenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Gesellschaft hin. Diese enthalten im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags zwischen dem universellen Mautdienstleister und dem vertraglichen gebundenen Mautzahler die detaillierten Regeln der Abrechnung zwischen den Parteien, einschließlich der Bedingungen für die Rückerstattung der eingezahlten und nicht genutzten verbrauchten Guthaben, wie nachstehend dargestellt. § 29 (1) Die Regeln für die Beendigung des Vertrags zwischen dem Mautdienstleister und dem vertraglichen gebundenen Mautzahler sowie für die Abrechnung zwischen den Parteien werden – unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Unterabschnitts – vom universellen Mautdienstleister in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. (2) Im Falle der Beendigung des Vertrags erstattet der Mautdienstleister dem vertraglichen Mautzahler den von diesem im Voraus auf sein Guthabenkonto eingezahlten, jedoch vom Mauterheber nicht erhobenen Betrag, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Absätze (3)–(5). (3) Eine Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage der die Einzahlung belegenden Rechnung zugunsten derjenigen Person, auf deren Namen die Rechnung ausgestellt wurde, oder der Person, an die die Forderung abgetreten wurde bzw. deren Rechtsnachfolger oder Erben. (4) Die Rückerstattung kann gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr beantragt werden, deren Höhe 1,9 % des vom vertraglichen gebundenen Mautzahler im Voraus auf sein Guthabenkonto eingezahlten, jedoch vom Mauterheber nicht erhobenen Betrags beträgt, mindestens jedoch 15.000 HUF. (5) Eine Rückerstattung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Betrags auf das Guthabenkonto durch den vertraglichen Mautzahler beantragt werden.” Das Rückerstattungsformular finden Sie auf unserer Webseite maut-tarife.hu hier: maut-tarife.hu/de/e-maut/e-maut-formulare . Detaillierte Informationen zum E-Vignettensystem, zum E-vignettenpflichtigen Straßenmautnetz, zu den verfügbaren Vignettenkategorien sowie zu deren Preisen finden Sie auf unserer Website maut-tarife.hu im Menüpunkt ›E-Vignette‹. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Kundenservice! Mit freundlichen Grüßen Ungarische Straßenverwaltung Nonprofit AG – Geschäftszweig Maut
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine wichtige Änderung für Wohnmobile über 3,5 t!
Sehr geehrte Kundin! Sehr geehrter Kunde! Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass aufgrund der Änderung des Gesetzes LXVII aus dem Jahr 2013 über die für die Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu entrichtende, an die zurückgelegte Strecke angepasste Gebühr ab dem 1. Januar 2026 im Nutzungsgebührensystem für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t muss ab dem 1. Januar 2026 in Ungarn eine Vignette der Fahrzeugkategorie D2 gekauft werden muss. Dementsprechend ist es ab dem 1. Januar 2026 auch nicht mehr möglich, für die Nutzung von Wohnmobilen als registrierter Nutzer mit einem Bordgerät oder ohne Registrierung durch den Kauf einer Streckenkarte die Maut im HU-GO-E-Mautsystem zu bezahlen. Im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen weisen wir auf die Regelungen der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühren sowie auf die damit in Einklang stehenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Gesellschaft hin. Diese enthalten im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags zwischen dem universellen Mautdienstleister und dem vertraglichen gebundenen Mautzahler die detaillierten Regeln der Abrechnung zwischen den Parteien, einschließlich der Bedingungen für die Rückerstattung der eingezahlten und nicht genutzten verbrauchten Guthaben, wie nachstehend dargestellt. § 29 (1) Die Regeln für die Beendigung des Vertrags zwischen dem Mautdienstleister und dem vertraglichen gebundenen Mautzahler sowie für die Abrechnung zwischen den Parteien werden – unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Unterabschnitts – vom universellen Mautdienstleister in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. (2) Im Falle der Beendigung des Vertrags erstattet der Mautdienstleister dem vertraglichen Mautzahler den von diesem im Voraus auf sein Guthabenkonto eingezahlten, jedoch vom Mauterheber nicht erhobenen Betrag, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Absätze (3)–(5). (3) Eine Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage der die Einzahlung belegenden Rechnung zugunsten derjenigen Person, auf deren Namen die Rechnung ausgestellt wurde, oder der Person, an die die Forderung abgetreten wurde bzw. deren Rechtsnachfolger oder Erben. (4) Die Rückerstattung kann gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr beantragt werden, deren Höhe 1,9 % des vom vertraglichen gebundenen Mautzahler im Voraus auf sein Guthabenkonto eingezahlten, jedoch vom Mauterheber nicht erhobenen Betrags beträgt, mindestens jedoch 15.000 HUF. (5) Eine Rückerstattung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Betrags auf das Guthabenkonto durch den vertraglichen Mautzahler beantragt werden.” Das Rückerstattungsformular finden Sie auf unserer Webseite maut-tarife.hu hier: maut-tarife.hu/de/e-maut/e-maut-formulare . Detaillierte Informationen zum E-Vignettensystem, zum E-vignettenpflichtigen Straßenmautnetz, zu den verfügbaren Vignettenkategorien sowie zu deren Preisen finden Sie auf unserer Website maut-tarife.hu im Menüpunkt ›E-Vignette‹. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Kundenservice! Mit freundlichen Grüßen Ungarische Straßenverwaltung Nonprofit AG – Geschäftszweig Maut
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Re: Ungarn Maut
26 Jan. 2026 13:25
Das wäre angenehm, allerdings ist es zur Zeit nicht möglich, diese Vignette für Fahrzeuge über 3,5 To. zu bestellen. Die Jahresvignette D2 um ca. 240.-€ kostet ja ca. gleich viel wie 2 x Ungarndurchfahrt Wien - Arad, ist aber für "unter 3,5 To." ausgewiesen.
Liebe Grüße aus Graz!
kawahans
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kawahans
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