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Durch die Schweiz

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Durch die Schweiz

05 Juni 2024 21:48
#49401
Hallo zusammen,

Dieses Jahr wollen wir mit unserem 12M18 durch die Schweiz oder sogar in die Schweiz verbleiben.

Was mich aber total verwirrt ist, wie bekomme ich als Holländer die Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe? Ich bin zwar 'Oldtimer' für das Steueramt in NL, aber unsere Kennzeichen werden mit 'H' bei uns nicht bemerkt.

Ich würde mich über mehr Informationen und Wissen hier freuen. 

-R (uud)

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Re: Durch die Schweiz

05 Juni 2024 23:46
#49402
Hallo Ruud,

ist das in den Fahrzeugpapieren irgendwo vermerkt, daß das Fahrzeug ein Oldtimer/historisches Fahrzeug ist?

www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informati...gemeines_tarife.html

Gruß
Stefan
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Re: Durch die Schweiz

06 Juni 2024 09:11
#49404
Servus Ruud
Normalerweise kein Problem. Du brauchst aber auf alle Fälle einen schriftlichen Nachweis das dein Auto als Oldtimer läuft. Ansonsten kannst du es vergessen, die Schweizer sind sehr korrekt.
Falls du die Schwerlastabgabe zahlen musst, denk daran das auch die Tage die du nicht fährst oder am Campingplatz stehst täglich eintragen musst.
Gruß Günther
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Re: Durch die Schweiz

06 Juni 2024 22:35
#49408
Erstmal  Dank für Rückmeldungen hier ins Forum oder per PM & Whatsapp!

In den Niederlanden gibt es keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Es wird vom Zoll nur nach dem Datum der Erstzulassung gefragt. Zur Zeit gilt noch eine Oldtimer Übergangsregelung für Fahrzeuge bis Erstzulassung 01.01.1988, welche Heute noch keine 40 Jahre alt sind. Dafür habe ich auch die schriftlichen Unterlagen. Ich würde mit diesen Papieren erstmal mal versuchen die Befreiung zu bekommen. Ansonsten muss ich einfach die Schwerverkehrsabgabe bezahlen...

Tipps für schöne Strecken und Durchfahrten oder Sehenswürdigkeiten nehmen wir noch auch gerne mit.

-R

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Re: Durch die Schweiz

07 Juni 2024 19:25
#49411
Moin,
An der Grenze ranfahren,nach dem Formular 56/92 fragen für die Befreiung von der psva fragen...und das bei jeder fahrt.ansonsten psva.
Gruß Markus
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Re: Durch die Schweiz

11 Juni 2024 12:39
#49425
Hallo Ruud 
Falls du die "Pauschale Schwerverkehrsabgabe" PSVA bezahlen musst, geht das ganz einfach auch ohne Formulare. 
Entweder über diesen Link " via.admin.ch/shop/dashboard " oder über die "PSVA ViaApp". 
Kostet ein paar Franken pro Tag... 
Lieber Gruss aus Usbekistan, Claudio
reisekiste.ch


 
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Re: Durch die Schweiz

11 Juni 2024 13:03
#49429
Hallo Günther, das hat man uns am Zoll Thayngen strikt verweigert: Das Fahrzeug muss im originalen Zustand (Veteranenfahrzeug) sein. Unser 12M18 ist als Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil >2,8to eingetragen. Der Schweizer Zollbeamte war auch mit seiner Aussage sehr bestimmt! Aber ich weiß von Bekannten, dass es am anderen Zoll schon möglich war - nur immer für eine Fahrt!

Gruß Elmar

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Re: Durch die Schweiz

16 Juni 2024 22:20
#49463
Moin,
Ja klar muss der ein H Kennzeichen haben...das Wunder ist ja daß die Eidgenossen das deutsche anerkennen....so ohne alles wird das nix.
Gruß Markus

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Re: Durch die Schweiz

21 Sep. 2024 17:39
#50016
Hallo zusammen

Leider für alle H-Kennzeichen Fahrer steht in den Richtlinien "R-15 Strassenverkehrsabgaben" , genauer im "R-15-02-01 Allgemeines, Abgabepflicht (inkl. Befreiungen) und Tarif" unter "3.2 Veteranenfahrzeuge" folgendes:

"...
3.2 Veteranenfahrzeuge

Veteranenfahrzeuge sind Zeitzeugen. Die Halter betreiben für deren Erhaltung einen be-
trächtlichen Aufwand. Sie werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur
Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. In der Schweiz wird der Ve-
teranenstatus erteilt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
• die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren;
• die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung
ist auf durchschnittlich ca. 2ꞌ000 bis 3ꞌ000 km beschränkt;
• sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen ebenfalls
aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;
• die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand, sowie über-
durchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein;
• sie dürfen nur für private Zwecke und ohne Entgelt verwendet werden.

Im Ausland gelten zwar ähnliche aber nicht die gleichen Bestimmungen wie in der Schweiz.
Ausländische Fahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als Veteranenfahrzeug, Oldtimer usw. be-
zeichnet sind, werden nur dann von der Schwerverkehrsabgabe befreit, wenn sie die oben
aufgeführten schweizerischen Voraussetzungen kumulativ erfüllen.

..."

Der vom Zoll in Thayngen hatte also eigentlich recht, es wird aber oft nicht so genau genommen ;-)

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