KurzeFrage: 12m18 und dt. Autobahnmaut
- AndreasE
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KurzeFrage: 12m18 und dt. Autobahnmaut
22 Juli 2014 16:47
Hallo Allerseits,
wir haben vor diese Woche einen Kurzausflug mit dem 12m18 nach Deutschland zu machen.
Da ich in der Forumssuche nichts klärendes gefunden habe, die Fragen einfach hier eingestellt:
1) Ist der 12m18 mit ausländischem Kennzeichen in D mautpflichtig?
2) Muß ich mich vorher wegen Ausnahme bei TollCollect registrieren lassen, oder ist es eh klar daß er nicht pflichtig ist, da das GesGewicht unter 12to ist?
3) Würde sich die Mautpflicht verändern, wenn ein Anhänger gezogen wird?
4) Das Fahrzeug ist als WoMo typisiert.
Vielen Dank für Euren Beitrag, daß da keine "Überraschungsmaut" auf uns hereinbricht. Deshalb die Fragen.
Liebe Grüße,
Andy
wir haben vor diese Woche einen Kurzausflug mit dem 12m18 nach Deutschland zu machen.
Da ich in der Forumssuche nichts klärendes gefunden habe, die Fragen einfach hier eingestellt:
1) Ist der 12m18 mit ausländischem Kennzeichen in D mautpflichtig?
2) Muß ich mich vorher wegen Ausnahme bei TollCollect registrieren lassen, oder ist es eh klar daß er nicht pflichtig ist, da das GesGewicht unter 12to ist?
3) Würde sich die Mautpflicht verändern, wenn ein Anhänger gezogen wird?
4) Das Fahrzeug ist als WoMo typisiert.
Vielen Dank für Euren Beitrag, daß da keine "Überraschungsmaut" auf uns hereinbricht. Deshalb die Fragen.
Liebe Grüße,
Andy
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- tomtom112
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Re: KurzeFrage: 12m18 und dt. Autobahnmaut
22 Juli 2014 19:13 - 22 Juli 2014 19:15
Servus Andy,
nach meinem Wissen sind Wohnmobile nicht mautpflichtig. Es heißt:
"Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Nach § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Hierunter fallen:
...
Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
www.toll-collect.de/rund-um-ihre-maut/mautbefreiung.html
Gruß
Tom
nach meinem Wissen sind Wohnmobile nicht mautpflichtig. Es heißt:
"Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Nach § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Hierunter fallen:
...
Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
www.toll-collect.de/rund-um-ihre-maut/mautbefreiung.html
Gruß
Tom
Letzte Änderung: 22 Juli 2014 19:15 von tomtom112.
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- AndreasE
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