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Zulassungsmalör So.KFZ

  • Dave
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Zulassungsmalör So.KFZ

08 Juli 2015 10:32
#11520
Hallo liebe Leute,

seit einigen Wochen ist mein Steyr zugelassen und macht sich soweit ganz gut. Allerdings ist er momentan als LKW zugelassen da mein Prüfer mit So.KFZ Rally-Begleitfahrzeug nichts anfangen konnte/wollte. Lt. seiner Aussage sei das nicht mehr möglich :blink: (zumindest in BaWü).

Ist da was dran, oder einfach anderen Prüfer suchen ?

Fakt ist das der Steyr bei mir tatsächlich als Rally-Begleitfahrzeug verwendet wird.

Auf fest eingebaute Werkstattgegenstände Wg. SO.KFZ Werkstattwagen hab ich eig. nicht so die Lust.

Grüße
David
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  • sunndal
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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

08 Juli 2015 19:54
#11523
Hallo David
Ich hab mein Fahrzeug als Sonder KFZ. Werkstattwagen eintragen lassen weil ich keine Wohnmobil Eintragung haben wollte.Ich hab das vorrangig wegen der Steuer und wegen dem Unterfahrschutz gemacht.Der Container gilt als Ladung und interessiert nicht beim Tuev.Bei der Versicherung hab ich aber das Fahrzeug als Wohnmobil laufen und bezahle mit einem kleinen Aufschlag die Wohnmobilversicherung.Um das aber so durchzubekommen ist es aber ein kleiner Kampf mit sehr vielen Gespraechen.Jetzt hab ich meinen ersten Tuev hintermir und er war kein Problem.Ich hoffe das hilft dir ein wenig.
Lg Kai

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  • Ristretto
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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

08 Juli 2015 21:13
#11524
Hallo Kai,
bin gerade am selben Thema - was spricht gegen die Wohnmobil Zulassung?

LG aus Kassel - André

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

08 Juli 2015 22:11 - 09 Juli 2015 07:51
#11525
Hi,
ich versteh den Hype wg. Womo Zulassung nicht. Steuer ist 250 Euro teurer und Versicherung ist ebenfalls teuer.
Dazu Gasprüfung Gedöns und geprüfte Fenster ganz zu schweigen von dem bald möglichen bzw. dann schwierigen H Kennzeichen.
Unserer bleibt LKW, die Kabine ist Ladung.
Gruß
Peter
Letzte Änderung: 09 Juli 2015 07:51 von elmstop. Begründung: edit

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

09 Juli 2015 09:28
#11526
Hi
also bei mir sollte die Lkw versicherung 2000 Euro kosten und die Wohnmobil versicheung 200 Euro und bezahle ich 260 Euro im Jahr.Alles Haftpflichtversicherung da ueberlege ich mir schon wie ich alles zulasse um Kosten zu sparen.
Aber jeder muss das richtige fuer selber rausfinden alles was wir schreiben kann ja nur eine Hilfestellung sein.
Lg Kai

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

09 Juli 2015 12:23
#11529
Also zur Gasprüfung... da haben wir für den TÜV eine elektrische Kochplatte reingeschraubt. Daß diese über Batterie nicht wirklich zu betreiben ist, ist dem TÜV egal.
Gekocht wird bei uns auf einem Gaskocher, der Innen und Aussen benutzt werden kann.
Somit entfällt zumindest die Gasprüfung.

Bei mir sollte der LKW urspr. auch ca. 2000€ Versicherung kosten, weswegen wir den Steyr als WoMo umgegschlüsselt haben.

Lg
Kilian

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

09 Juli 2015 20:27
#11532
Bei einer Zulassung als LKW gilt das Sonntagsfahrverbot, auch bei LKW mit H-Zulassung!
Des weiteren, muss man sich an den EU Grenzen an der LKW Schlange anstellen!
@ FB: Kim Kamps
FB Gruppe: Allrad LKW Hilfe
FB Gruppe: Steyr 12M18 & 680 Fahrer

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

09 Juli 2015 20:49 - 09 Juli 2015 20:52
#11533
Nur wenn größer 7,5to. Anstellen in der LKW Schlange ? Noch nie und werd ich auch nicht. Ist ja ein Privat genutzter LKW zum wohnen ;)
Letzte Änderung: 09 Juli 2015 20:52 von elmstop. Begründung: edit

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

19 Aug. 2015 16:47 - 19 Aug. 2015 16:50
#11961
Na dann mal viel Spaß beim Erklären deiner Sichtweise wenn Dich die Mützenträger rausziehen... :)
Und du dann versuchst den Punkt in Flensburg wegzudiskutieren...Das wohlbekannte LKW überholverbotsschild gilt für
: Zitat
"Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

Und einen PKW oder KOM hast du ja nicht...Wenn LKW in den Papieren steht bist du LKW- egal ob deine Ladung aus einer Wohnkabine besteht. Bei Wechselpritschen und eingetragenen Wechselaufbauten kann es anders aussehen , je nach momentaner Nutzung.
Quelle:
www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat277.htm

www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lkw-ueberholen/

LKW Versicherung muss doch nicht teuer sein- die Meissten sind doch sowieso ab 20 Jahren als youngtimer zu versichern . Dann ist man bei ca. 300.- euro im Jahr ... ist doch ganz in ordnung.
(z.B Madau)

Gruß Matze
Letzte Änderung: 19 Aug. 2015 16:50 von matzemeyer.

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

19 Aug. 2015 21:34 - 19 Aug. 2015 21:37
#11964
Jo, danke für Deine Meinung :whistle:
Unser Steyr ist jetzt ein Expeditionsfahrzeug gerade frisch vom TÜV:
Mit allen Nach aber hauptsächlich Vorteilen.
Gruß
Peter
Letzte Änderung: 19 Aug. 2015 21:37 von elmstop.

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

20 Aug. 2015 09:18
#11967
Hallo Peter ,
Ob du es nun Expeditionsfahrzeug nennst oder Wohnmobil ist doch wurscht. solange du kein PKW oder Omnibus bist gilt für dich das Überholverbot der LKW.. Wohnmobile über 3,5 Tonnen sind definitiv nicht ausgenommen. In fast allen anderen EU Ländern ist das anders. In Deutschland ist es aber so.
Hier eine Übersicht über die EU Nachbarländer :
www.promobil.de/ratgeber/ratgeber-ueberh...-europa-2208590.html

Gruß Matze

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

21 Aug. 2015 10:19
#11977
Ich denke das Deutschland auch noch zur Europäischen gemeinschaft (EG) gehört!

EG-Fahrzeugklasse
Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage war die EG-Richtlinie 70/156/EWG die seit dem 29. April 2009 durch die 2007/46/EG ersetzt wurde. Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen. So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EG-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen.

Klasse M
Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Pkw, Wohnmobile und Busse).
Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

:evil: :evil: :evil:
Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
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