Kategorie: Steyr Stammtisch
"Damit sollte klar sein, dass Fahrzeuge mit Wohnkabine, auch wenn noch ohne Wohnmobilzulassung, befreit sind. Auf diese Diskussion lasse ich mich dann im Zweifel in D auch gerne ein"
Hi Hlmar,
Bin nach viele telefonaten und email unterhalten nicht weiter gekommen mit TollCollect / bzw Mautbefreiung. Wegen meine container aufbau meinen die Deutschen, sowie die Niederlandische und die Belgen das trotz aufensichtlich nicht mit commerciellen zweck verbundenheid meinen aufbau. Das ich prinzipiel der container (mit twistlocks) wechseln konte. Deswegen keine eintragung Mautbefreiung in D. Keine neue KFZ eintragung in NL und vielleicht arger bei controlle in B, F.
So weit die theorie...
Ab diese sommer hab ich die veriegelung von die twistlocks verschweist, damit fur das gezets der Aufbau fest geworden ist. Damit wurde erledigd sein zur eintragung bei der Mautbefreiung in D. Hab warscheinlich kein discussionen in B, F mit die blauen. Nur noch ein discussion mit der RDW in NL uber gelandegangichkeit, unterfahrschutz und aufbau hohe. Und ein paar andere kleinichkeiten.
Hab dan nochmals alles eingetragen bei der Mautbefreiung und jetzt auch tatzachlich die papieren der Mautbefreiung I'm haus. Aberrrr.... damit sind sie noch immer nicht ganz fertig. Das ist nur ein registrierung von deinen fahrzeug, das sie meinen gerechtigt zu sein. Entscheiden wird immer noch an die strasse bei TollCollect oder BAG.
Die Praxis...
GoBox and der front scheibe fur A, in Belgien fahere ich einfach herum ohne etwas, Frankreich auch. Fur Deutschland hab ich papieren dabei, und hab mir EG 561/2006 ausgedruck in die cabine. Nur als massname fals es discussionen gibt an der strasse. Aber wie schon gesagt, meistens nur ein foto und 'gutte fahrt' gewunscht. Mantra / stichwort 'Gewerblichen Gutternbeforderung'.
-R