Steyr Forum

Auflasten. Was beachten?

  • Sid
  • Sids Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • 12M18
  • Beiträge: 193
  • Thanks: 20

Re: Auflasten. Was beachten?

04 Mai 2015 23:40
#10846
@ Gregorix:
Interessant wäre auch, ob sich das 7,5t Durchfahrtverbot nur auf bspw. Durchgangsverkehr bezieht - oder ob das tatsächliche Gesamtgewicht gemeint ist, habe mir sagen lassen, dass so Brücken teuer werden können :silly:
Es ist ein Steyr...!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Mawenzi
  • Mawenzis Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 6
  • Thanks: 0

Re: Auflasten. Was beachten?

05 Mai 2015 10:33
#10852
Hallo,

ich meine gelesen zu haben, dass ab Oktober 2015 für alle LKW über 7,5t Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstrasse zu zahlen ist. Bisher war die Grenze wohl bei 12t.

Ich vermute, das gilt dann auch für Wohnmobile, oder?

Der potentiell notwendige Einbau einer OBU bzw. das mühsame einbuchen an den Terminals wäre neben den Kosten für mich ein weiterer Nachteil beim Auflasten. Auf der anderen Seite was hilfts, die 7,5t reisefertig echt einzuhalten ist wohl leider wohl nur mit allerlei anderen Einschränkungen machbar.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • tomtom112
  • tomtom112s Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 999
  • Thanks: 100

Re: Auflasten. Was beachten?

05 Mai 2015 10:49 - 05 Mai 2015 10:50
#10853
Hallo,

bei toll-collect heißt es zur Befreiung von der Maut:

nicht mautpflichtig sind:

....
Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
www.toll-collect.de/de/web/public/toll_c...g/mautbefreiung.html


Ich denke damit ist ein Wohnmobil über 7,5 weiterhin nicht mautpflichtig.

Gruß
Tom
Letzte Änderung: 05 Mai 2015 10:50 von tomtom112.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • JJ
  • JJs Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 69
  • Thanks: 8

Re: Auflasten. Was beachten?

05 Mai 2015 11:50
#10857
Hallo,

da mein Steyr Sonstiges KFZ ..... mit zulässigem Gesamtgewicht 9.6 t ist habe ich gestern mit toll collect telefoniert.
Ich schicke einen kurzen Antrag (per POST) auf Mautbefreiung mit Kopie der Zulassung (Sonstiges KFZ oder Wohnmobil). Dann sollte man nicht mehr Post von toll-collect bekommen.


Grüße Jens

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • feuerstein
  • feuersteins Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 124
  • Thanks: 10

Re: Auflasten. Was beachten?

05 Mai 2015 13:44
#10858
also ich möchte noch zu bedenken geben, dass in anderen ländern auch gerne maut verlangt wird und auch dort für fahrzeuge über 7,5 t andere regeln gelten. man kommt z.b. dann nicht mehr über die alte brenner straße und ist gezwungen auf die autobahn zu gehen. auf deutsch: gobox für österreich und brennermaut werden unumgänglich. man kann sich natürlich den schildern widersetzen ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass dies an der stelle billig wird.
außerhalb von D/A/CH interessiert es doch keine s.... wie schwer ihr seid. ich war deshalb in den drei ländern immer mit fast leeren tanks unterwegs.
gruß feuerstein

keep it simple

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Gregorix
  • Gregorixs Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 195
  • Thanks: 45

Re: Auflasten. Was beachten?

05 Mai 2015 13:54
#10859
Brenner etc ist kein Problem..in Österreich gelten LKW fahrverbote mit Gewichtsbeschränkung nur für als LKW zugelassene Fahrzeuge, alle anderen dürfen auch schwerer sein. Wenn es wirklich ums gewicht geht, dann gilt es für alle Fahrzeuge und die Tafel hat kein LKW Symbol (ich glaube dann gilt aber das tatsächliche Gewicht, da hilft dann die Ablastung auch nicht, weol Brücken sind teuer wie ich gelernt habe.. :P Zusatzschilder kann es natürlich immer geben)
Bei der Maut ist es wiederum umgekehrt, da sind in D nur LKW oder Fahrzeuge fürd en ausschließlichen Gütertransport betroffen beim rest ist das Gewicht wurscht. in Ö zahlen alle über 3.5 T egal wie schwer (ein 3 Achs Pinzi kostet beispielsweise viel mehr als ein 18 tonner 2 Achser)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • feuerstein
  • feuersteins Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 124
  • Thanks: 10

Re: Auflasten. Was beachten?

05 Mai 2015 16:33
#10862
ok wieder was gelernt! :)
war der meinung das dort eine beschränkung für lkw ab 3,5t galt und generell über 7,5t.
aber ich fahr da ja auch nicht täglich.
gruß feuerstein

keep it simple

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Gregorix
  • Gregorixs Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 195
  • Thanks: 45

Re: Auflasten. Was beachten?

06 Mai 2015 08:37
#10873
Aus einer anderen Quelle:

Originalantwort von der Polizeiinspektion Steinach a. Brenner

1. Antwort
Betreffend ihrer u. a. Anfrage: Das Lkw-Fahrverbot auf der B 182 gilt für Lkw, das heißt, der Eintrag im Zulassungsschein bzw. Fahrzeugbrief ist ausschlaggebend. Wenn das Wohnmobil als Lkw zugelassen ist, dann unterliegt es auch dem Fahrverbot, ansonsten nicht

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Magnus
  • Magnuss Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 957
  • Thanks: 84

Re: Auflasten. Was beachten?

06 Mai 2015 12:27
#10877
Hallo Alle,

wie ist es denn dann mit der beliebten Typisierung So.KfZ (Sonstiges KfZ)?

Danke und Grüße
Lorenz
Wege sind überall!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • nouz
  • nouzs Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 434
  • Thanks: 70

Re: Auflasten. Was beachten?

06 Mai 2015 13:01
#10879
Moin,

da würde ich mutmaßen, dass die mit den Wohnmobilen in einen Topf geworfen werden. Sprich wenn Verbote, Auflagen, etc. für ausdrücklich LKW sind, sind die Sonstigen auch nicht betroffen. Dto. aber wenn es generell um Gewichtsthemen geht sind alle gleichgewichtigen gleich.

Ich denke man könnte eine Doktorarbeit drum schreiben wie es in anderen Ländern und schon alleine in D gehandhabt wird. Letztgültig hilft manchmal nicht einmal fragen. Auch der freundliche Ordnungshüter wird im Zweifelfall seine Interpretation der Dinge als Wahrheit nehmen. Klassischer Fall Überladung bei ZGg bis 7,5 to. und Führerschein alt Klasse 3. Zahlt man jetzt nur die Überlast oder ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis? Gab da schon verschiedene Weltanschauungen.

Gruss Dirk
"One life, live it!"

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Nicole
  • Nicoles Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 5
  • Thanks: 0

Re: Auflasten. Was beachten?

13 Nov. 2020 22:00
#39049
Hallo Kilian

Deine Frage zum Auflasten ist zwar schon eine Weile her, aber vielleicht kannst du oder jemand mir helfen:

Unser Steyr 12S23 ist zur Zeit mit 7,5t zugelassen, wird aber schwerer
Wir fragen uns wie weit wir auflasten sollen, 9t, 10t, 12t? Gibt es Nachteile? ZB Steuer, Maut...
Wäre für eine Quelle dankbar

Beim tüv hat man uns gesagt, dass wir auch bei Wohnmobil Zulassung über 7,5t einen Fahrtenschreiber brauchen. Stimmt das? Wozu? Wo?

Vielen herzlichen Dank schon jetzt für die Hilfe
Viele Grüße
Nicole

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Toni63
  • Toni63s Avatar
  • Benutzer
  • Benutzer
  • Beiträge: 557
  • Thanks: 108

Re: Auflasten. Was beachten?

14 Nov. 2020 08:45
#39051
Das Fahrzeug reisefertig mit vollen Tanks und allem gerödel wiegen...dann noch 200-300kg freie Zuladung, so kann man auch noch was aus dem Urlaub mit nach Hause bringen.
Für die Steuerberechnung gibt es Onlinerechner nach Schadstoffklasse,Gewicht und Fahrzeugtyp.Immer mit xx95kg eintragen lassen...
In DE keine Maut für Wohnmobile, in den meisten anderen Ländern im Süden geht es nach Fahrzeugtyp, Anzahl Achsen das bedeutet ein Kastenwagen ab z.b. 180cm Fahrzeughöhe kostet das gleiche wei ein Womo mit 10 Tonnen. In der Schweiz musst du ca.einen Franken Schwerlastabgabe pro Tag bezahlen.
Bei Womo >7,5to brauchst du keinen Fahrtenschreiber.
Der Ärger bei Übergewicht ist deutlich größer und teurer als mit dem richtigen Gewicht und Führerschein unterwegs zu sein.
Es gibt Leute die müssen ganze Länder umfahren weil dort öfters gewogen wird und die Strafen exorbitant sind...
oder Länder wo dein Fahrzeug bei Übergewicht festgesetzt wird.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.810 Sekunden
Powered by Kunena Forum