Auflasten. Was beachten?
- Sid
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Re: Auflasten. Was beachten?
04 Mai 2015 23:40Interessant wäre auch, ob sich das 7,5t Durchfahrtverbot nur auf bspw. Durchgangsverkehr bezieht - oder ob das tatsächliche Gesamtgewicht gemeint ist, habe mir sagen lassen, dass so Brücken teuer werden können

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- Mawenzi
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Mai 2015 10:33ich meine gelesen zu haben, dass ab Oktober 2015 für alle LKW über 7,5t Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstrasse zu zahlen ist. Bisher war die Grenze wohl bei 12t.
Ich vermute, das gilt dann auch für Wohnmobile, oder?
Der potentiell notwendige Einbau einer OBU bzw. das mühsame einbuchen an den Terminals wäre neben den Kosten für mich ein weiterer Nachteil beim Auflasten. Auf der anderen Seite was hilfts, die 7,5t reisefertig echt einzuhalten ist wohl leider wohl nur mit allerlei anderen Einschränkungen machbar.
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- tomtom112
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Mai 2015 10:49 - 05 Mai 2015 10:50bei toll-collect heißt es zur Befreiung von der Maut:
nicht mautpflichtig sind:
....
Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
www.toll-collect.de/de/web/public/toll_c...g/mautbefreiung.html
Ich denke damit ist ein Wohnmobil über 7,5 weiterhin nicht mautpflichtig.
Gruß
Tom
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- JJ
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Mai 2015 11:50da mein Steyr Sonstiges KFZ ..... mit zulässigem Gesamtgewicht 9.6 t ist habe ich gestern mit toll collect telefoniert.
Ich schicke einen kurzen Antrag (per POST) auf Mautbefreiung mit Kopie der Zulassung (Sonstiges KFZ oder Wohnmobil). Dann sollte man nicht mehr Post von toll-collect bekommen.
Grüße Jens
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- feuerstein
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Mai 2015 13:44außerhalb von D/A/CH interessiert es doch keine s.... wie schwer ihr seid. ich war deshalb in den drei ländern immer mit fast leeren tanks unterwegs.
keep it simple
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- Gregorix
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Mai 2015 13:54
Bei der Maut ist es wiederum umgekehrt, da sind in D nur LKW oder Fahrzeuge fürd en ausschließlichen Gütertransport betroffen beim rest ist das Gewicht wurscht. in Ö zahlen alle über 3.5 T egal wie schwer (ein 3 Achs Pinzi kostet beispielsweise viel mehr als ein 18 tonner 2 Achser)
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- feuerstein
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Mai 2015 16:33
war der meinung das dort eine beschränkung für lkw ab 3,5t galt und generell über 7,5t.
aber ich fahr da ja auch nicht täglich.
keep it simple
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- Gregorix
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Re: Auflasten. Was beachten?
06 Mai 2015 08:37Originalantwort von der Polizeiinspektion Steinach a. Brenner
1. Antwort
Betreffend ihrer u. a. Anfrage: Das Lkw-Fahrverbot auf der B 182 gilt für Lkw, das heißt, der Eintrag im Zulassungsschein bzw. Fahrzeugbrief ist ausschlaggebend. Wenn das Wohnmobil als Lkw zugelassen ist, dann unterliegt es auch dem Fahrverbot, ansonsten nicht
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- Magnus
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Re: Auflasten. Was beachten?
06 Mai 2015 12:27wie ist es denn dann mit der beliebten Typisierung So.KfZ (Sonstiges KfZ)?
Danke und Grüße
Lorenz
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Re: Auflasten. Was beachten?
06 Mai 2015 13:01da würde ich mutmaßen, dass die mit den Wohnmobilen in einen Topf geworfen werden. Sprich wenn Verbote, Auflagen, etc. für ausdrücklich LKW sind, sind die Sonstigen auch nicht betroffen. Dto. aber wenn es generell um Gewichtsthemen geht sind alle gleichgewichtigen gleich.
Ich denke man könnte eine Doktorarbeit drum schreiben wie es in anderen Ländern und schon alleine in D gehandhabt wird. Letztgültig hilft manchmal nicht einmal fragen. Auch der freundliche Ordnungshüter wird im Zweifelfall seine Interpretation der Dinge als Wahrheit nehmen. Klassischer Fall Überladung bei ZGg bis 7,5 to. und Führerschein alt Klasse 3. Zahlt man jetzt nur die Überlast oder ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis? Gab da schon verschiedene Weltanschauungen.
Gruss Dirk
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- Nicole
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Re: Auflasten. Was beachten?
13 Nov. 2020 22:00Deine Frage zum Auflasten ist zwar schon eine Weile her, aber vielleicht kannst du oder jemand mir helfen:
Unser Steyr 12S23 ist zur Zeit mit 7,5t zugelassen, wird aber schwerer
Wir fragen uns wie weit wir auflasten sollen, 9t, 10t, 12t? Gibt es Nachteile? ZB Steuer, Maut...
Wäre für eine Quelle dankbar
Beim tüv hat man uns gesagt, dass wir auch bei Wohnmobil Zulassung über 7,5t einen Fahrtenschreiber brauchen. Stimmt das? Wozu? Wo?
Vielen herzlichen Dank schon jetzt für die Hilfe
Viele Grüße
Nicole
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- Toni63
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Re: Auflasten. Was beachten?
14 Nov. 2020 08:45Für die Steuerberechnung gibt es Onlinerechner nach Schadstoffklasse,Gewicht und Fahrzeugtyp.Immer mit xx95kg eintragen lassen...
In DE keine Maut für Wohnmobile, in den meisten anderen Ländern im Süden geht es nach Fahrzeugtyp, Anzahl Achsen das bedeutet ein Kastenwagen ab z.b. 180cm Fahrzeughöhe kostet das gleiche wei ein Womo mit 10 Tonnen. In der Schweiz musst du ca.einen Franken Schwerlastabgabe pro Tag bezahlen.
Bei Womo >7,5to brauchst du keinen Fahrtenschreiber.
Der Ärger bei Übergewicht ist deutlich größer und teurer als mit dem richtigen Gewicht und Führerschein unterwegs zu sein.
Es gibt Leute die müssen ganze Länder umfahren weil dort öfters gewogen wird und die Strafen exorbitant sind...
oder Länder wo dein Fahrzeug bei Übergewicht festgesetzt wird.
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