Auflasten. Was beachten?
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Re: Auflasten. Was beachten?
16 Nov. 2020 15:11 - 16 Nov. 2020 15:13Fahrzeug mit allem drum und dran wiegen und 500 kg drauf und dies als Gewicht eintragen lassen! Da kann nicht viel passieren. Wird so bei 9-10 Ton liegen!
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
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Re: Auflasten. Was beachten?
16 Nov. 2020 18:23neben möglichen Strafen wird in dieser Diskussion immer wieder ein Aspekt vergessen:
Das ungewollte Auspacken
Folgender Sachverhalt (vor ca. 2 Jahren so passiert):
Ein Sprinter wird deutlich überladen an der Grenze zur Schweiz aufgehalten. Folge:
1) Strafzahlung
2) Auspacken bis zum ZGGW. Erst dann Weiterreise erlaubt.
Punkt 2 finde ich m.E. fast noch schlimmer und ggf. teurer als Pkt 1. Da muss vor Ort ziemlich improvisiert werden.
Dieser Vorfall war für mich ein wesentlicher Grund ein realistisches ZGGW eintragen zu lassen (beim 12M mit ausgebauter Kabine und Ausrüstung für Langzeitreise: ca. 9-10t)
Beste Grüße,
Robert
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Re: Auflasten. Was beachten?
17 Nov. 2020 08:50Ich brauche keine 600 Liter Diesel und 300 Liter Wasser.....
Da wo ich hinfahre gibt es A Tankstellen, B wasser und C keine Wüste

Dementsprechend kann ich , bzw versuche ich mit 7,5 T auszukommen.
ICH habe nen Klasse 2 Führerschein, meine Frau aber nicht. Man kann mit 7,5 T reisefertig sein, muß sic aber einschränken.
Wenn bei meinem Versuch herauskommt das das so garnicht machbar ist wird halt wieder aufgelastet,und auf WOMO H umgewidmet......
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Re: Auflasten. Was beachten?
17 Nov. 2020 13:401. Klasse Übersicht,
2. Stimmt es das LED Flairs nicht erlaubt sind in Deutschland als warn Licht?
mbz zur diesen Thread, auflasten >12 Tonnen bedeutet du bist ein schweres LKW und muss dazu mehr an Maut bzw Straßen Steuer zahlen in EU Länder bei Registrierung oder Durchfahrten.
-R
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Re: Auflasten. Was beachten?
17 Nov. 2020 14:13die flairs sind nicht zulässig, die haben keine Bauartgenehmigung nach §22a StVZO.
Wenn du eine Mitführpflicht nach § 53a Abs. 2 StVZO hast muß es eine Warnleuchte nach § 53a Abs. 1 oder 3 sein.
Zusätzlich kannst du die gelben flairs verwenden, da wird dir keiner Stress machen.
Klaus
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Re: Auflasten. Was beachten?
17 Nov. 2020 14:39Gibt es schon LED Licht in Deutschland

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Re: Auflasten. Was beachten?
17 Nov. 2020 15:12
Klaus
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Re: Auflasten. Was beachten?
21 Nov. 2020 17:20Anhaltung oder routinemässige Gewichtskontrolle inkl. KFZ-Waage, auf Autobahnen in Ö mit Überkopfanzeige digital: "alle KFZ > 2,8 Tonnen" oder "alle LKW > 3,5 Tonnen" und eigener Ausfahrt zur Waage: bei Missachtung d.h. Vorbeifahren (Achtung Kamera!) min. Strafe 3.500,- Euronen ...
In Ö gilt Führerschein B bis PKW 3,5 Tonnen
Hat Dein PKW mit zul. GG 2,8 T mit B gelenkt mehr als die zul. GG 2,8 T aber unter 3,5 T: überladen, keine Weiterfahrt - ausladen, Strafe
Hat Dein PKW über 3,5 Tonnen und Du nur Össi B: überladen, keine Weiterfahrt - ausladen, Strafe und Anzeige: fahren ohne Fahrerlaubnis für KFZ über 3,5 Tonnen
das gleiche gilt für Womo, LKW, etc: überladen heisst mehr Gewicht als höchst Zul. GG: -> keine Weiterfahrt, ausladen, Strafe. Rutscht das gemessene Gesamtgewicht über die in der Fahrerlaubnis angeführte oder erlaubte Gewicht: Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Auf jeden Fall: bei Überschreitung höchst zul. GG: keine Weiterfahrt ohne ausladen - da keine Verkehrssicherheit mehr gegeben ist.
Ausladen: es dürfen keine Waren, Güter oder sonstwas liegengelassen werden - einzige echte Option: umladen
LG, Andreas
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- Sico
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Re: Auflasten. Was beachten?
22 Nov. 2020 10:25die von dir erläuterte Situation, dass in Österreich erst weitgefahren werden darf, wenn das tatsächliche (gewogene) Gewicht dem zulässigen Gesamtgewicht entspricht, ist soweit klar.
Die Ausführungen bzgl. Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Überladung kann ich so kaum glauben.
Dazu gab es im blauen Forum erst kürzlich eine ausgiebige Diskussion, bis dann endlich allen klar war, dass in Deutschland:
die Gültigkeit der Fahrerlaubnis auf Basis des zulässigen Gesamtgewichtes definiert ist. Das zulässige Gesamtgewicht ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführt.
Das zulässige Gesamtgewicht ist also für die Fahrerlaubnis die bestimmende Größe, nicht das gewogene tatsächliche Gewicht.
Wenn man deine Argumentation mit den tatsächlichen Gewicht gedanklich weiter denkt, dann müßte im Umkehrschluß das Fahren eines LKW mit zulässigem Gesamtgewicht von 10 to als Leerfahrzeug mit gewogenen 7,0 to mit einem C1-Führeschein(bis 7,5 to) erlaubt sein.
Auch das kann ich kaum glauben, weil eben die Bezugsgröße immer das zulässige Gesamtgewicht ist und nicht das tatsächliche.
Wie gesagt, das ist die Rechtslage in Deutschland.
Würde mich allerdings sehr wunden, wenn die Rechtslage in Österreich hierzu ganz anders wäre.
Klar ist allerdings bei solchen Gewichtsüberschreitungen auch, dass einem die Polizei erst mal alle irgendwie erdenklichen Übertretungen zum Vorwurf macht, auch wenn sie sich bei späterer und genauerer Betrachtung sich als nichtig erweisen.
LG
Sigi
PS.
Ich hoffe, dass dein Genesungsprozess gut voran schreitet, so daß du für 2021, von Corona mal abgesehen, wieder Reisepläne machen kannst .
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- Darkwave
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Re: Auflasten. Was beachten?
22 Nov. 2020 11:05Im Land der Zulasssung ist das legal, also darf ich damit auch im Ausland fahren.
Ansonsten müßte die Hälfte aller Fahrzeuge die in Spanien, RußlandEngland usw zugelassen sind von der Straße geholt werden weil in diesen Ländern Sachen zugelassen werden die bei uns verboten sind......
Laß die Kirche im Dorf...
Das die Ösis auf Überladung bösartig reagieren ist bekannt und OK- es weiß ja schließlich jeder worauf er sich einläßt und was er tut.
ICH muß micht nach Österreich
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