Auflasten. Was beachten?
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Re: Auflasten. Was beachten?
22 Nov. 2020 12:09Na klar: für die Fahrerlaubnis gilt das höchst zul. Gesamtgewicht, ist das aber überschritten, d.h. Überladung, gilt das gemessene Gewicht: ist das höher als in der Lenkerberechtigung erlaubte höchste Gewicht gibts zusätzlich zur Überladung Anzeige:
Also: bist Du mit einem 7,5 T unterwegs, bist überladen und hast gemessen 8 Tonnen, dann:
bei Össi-Führerschein B: Anzeige (weil nur bis 3,5 T)
bei Deutschem B-Schein: bis 7,5 T gültig, wär nix, aber mit 8 Tonnen: Anzeige
Bei D oder Össi C-Schein, gültig bis zu 40 Tonnen: keine Anzeige wegen Fahrens ohne gültige Lenkerberechtigung
Alles klar?
Bezgl. D Klasse 3: wenn Du eine gültige EU-Lenkerberechtigung für ein Fahrzeug bis 7,5 T hast und selbiges bewegst - wieso sollte Dich da jemand in der EU anzeigen?
Ja, in der EU ist der Össi-"B" nur bis 3,5 T, in der EU ist der normale alte Deutsche "B" bis 7,5 T gültig, eh klar! Alles gut.
Das gleiche gilt EU-weit, auch für Zulassungen: ist eine Modifikation verkehrssicher und verkehrstüchtig und in den EU-Papieren eingetragen und das Fahrzeug in der EU zugelassen, darfst es bewegen, EU-weit. Ausland Nicht-EU: weiss ich nicht, denke aber es gibt hier internat. Vereinbarungen dass es ohne Probleme geht, bei Linksverkehr muss man halt Scheinwerfer abkleben, etc...
Alles klar?
Sorry dass ich mich so unverständlich ausgedrückt habe ...
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Re: Auflasten. Was beachten?
22 Nov. 2020 13:48da gibbet nix zu entschuldigen - ist alles gut

Ist ein blödes Thema, das in Österreich bei Überladen gleich so heftig reagiert wird
weiß ja jeder, aber in D ist es halt NUR überladen und nicht fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Da ich meinen Steyr nicht in Ländern bewegen werde wo ich hnderte Liter Diesel
Frisch und Grauwasser brauche - rechne ich damit die 7,5 Tonnen einhalten zu können, wenns auch eng wird, zur not habe ich den Klasse 2, dann wird halt aufgelastet, aber so ist das für mich und meine Familie einfacher und günstiger
Grüße
Frank
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Re: Auflasten. Was beachten?
04 Dez. 2020 13:12ich greife das Thema Fahrerlaubnis bei Überladung nochmal auf, da ich die Erläuterungen von Andreas Beestone zum einen immer noch nicht ganz verstanden habe und zum anderen doch noch erhebliche Zweifel habe.
Ich habe dazu mal beim deutschen ADAC eine Rechtsauskunft für Deutschland angefragt und folgende Antwort erhalten:
Hier der Schriftverkehr als Zitat (mit gelöschten Namen)
„Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben in dieser Sache richtig gelegen. Entscheidend ist stets das zulässige Gesamtgewicht und damit die Angabe in den Fahrzeugpapieren, im Hinblick auf Ihre Fahrerlaubnis. Im Falle einer bloßen Überladung läge demnach keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Die Überladung kann jedoch grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Anbei eine Übersicht zu dem Thema Überladung und Ausland.
Wir hoffen, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Frau XY
Rechtsanwältin
Verkehrsrecht
Juristische Zentrale
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
T +49 89 XXXXXXX
XY@adac.de
www.adac.de
Ursprüngliche Nachricht
Von:
Gesendet: Mittwoch, 2. Dezember 2020 12:00
An:
Betreff: ADAC-Rechtsberatung: #Aktenzeichen: JZE-20-22657#
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit einem C1-Führerschein dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to gefahren werden.
Wenn das Fahrzeug überladen ist und damit mehr als 7,5 wiegt, dann ist für die Ordnungswidrigkeit der Überladung ein Bußgeld fällig.
Nun passiert es aber auch, daß von Seiten der Polizei bei überladenem Fahrzeug der Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein erhoben wird.
Ist dieser Vorwurf von der Rechtslage her gerechtfertigt oder nicht?
Denn das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 to, für das der C1-Führerschein gültig ist, ist ja in der Zulassungsbescheinigung hinterlegt und es ändert sich nicht wegen Überladung.
Dazu hätte ich gerne eine verläßliche Auskunft für Deutschland und, wenn möglich, auch für die Nachbarländer Österreich, Frankreich oder die gesamte EU.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hr XY
__________________________________
Zitat Ende
Für Deutschland ist damit die Sache klar:
Auch bei Überladung ist das zulässige Gewicht die Basis für die Gültigkeit der Fahrerlaubnis, nicht das tatsächliche Gewicht.
Wie schon mehrfach erwähnt, gelten die im Heimatland erlaubten Verhältnisse sinngemäß auch bei Fahrten im europäischen Ausland. Dies gilt natürlich auch für die Gültigkeit der Fahrerlaubnis.
Insofern kann ich immer noch nicht glauben, daß in Österreich die Gültigkeit der Fahrerlaubnis bei Überladung nicht mehr vom zulässigen Gewicht, sondern von tatsächlichen Gewicht abhängig gemacht wird. Das entspricht überhaupt nicht der gängigen Rechtsprechung und sollte mal von einem österreichischen Rechtsgelehrten sauber geklärt werden.
LG
Sigi
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Re: Auflasten. Was beachten?
04 Dez. 2020 13:32Und bist Du ein Ausländer, lädst Du so lange aus bis Dein Fahrzeuggewicht OK
ist....
Kannste dann verschenken oder wegwerfen
mußt aber aufpassen, wenn Du es einfach stehen läßt gibts ne Anzeige wegen Müll abkippen oder Umweltverschmutzung
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Re: Auflasten. Was beachten?
04 Dez. 2020 17:25 - 04 Dez. 2020 17:29www.campingclub.at/ueberladung_von_campi...en_kann_teuer_werden
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Ab...etzesnummer=10012723
Das Gesetz: "Gemäß § 1 Abs.3 FSG - siehe Link oben - ist das Lenken eines Kfz und das Ziehen eines Anhängers, ausgenommen in den - hier nicht zutreffenden - Fällen des Abs.5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse, in die das Kfz fällt."
" ... IN DIE DAS KFZ FÄLLT ...": d.h. nicht in der das KFZ zugelassen ist, nicht das höchstzulässiges Gesamtgewicht, etc.: ein Fahrzeug mit gemessen mehr als 3,5 Tonnen fällt in eine Führerscheinklasse, die mit einem Össi-B normal nicht gelenkt werden darf - Überschreitung, Strafe.
Für D-Führerschein Alt, d.h. FS B bis 7,5 T: kein Problem wenn das KFZ unter 7,5 Tonnen wiegt. Wiegt es mehr bzw. MISST MAN MEHR ALS 7,5 Tonnen FÄLLT es dadurch in eine andere Klasse - KFZ über 7,5 Tonnen - und der D-FS alt umfasst nicht diese Klasse, d.h. es ist für den Besitzer eines Dt. B alt in Ö nicht zulässig, ein KFZ mit über 7,5 Tonnen GEMESSEN zu bewegen. Egal wie es zugelassen ist.
Bewegen ohne gültige Lenkerberechtigung in der das KFZ fällt = Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis = Strafe.
Soweit klar? Dieses Gesetz und dessen Auslegung unterscheidet sich stark von den Deutschen Gesetzen.
LG, Andreas
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Re: Auflasten. Was beachten?
04 Dez. 2020 18:14Einem Campingclub traue ich das was Gesetzesübertretungen betrifft nicht wirklich übern weg, sorry
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Dez. 2020 07:56
alle die hier im Forum immer felsenfest behaupten, Ihr Fahrzeug hat reisefertig keine 7,49to, kann es doch egal sein.
Die anderen mit C-Schein, die eine Waage richtig lesen können, haben im Fahrzeugschein eh ca. 8,5-10 Tonnen eingetragen.
Also beiden Seiten brauchen keine Angst vor Strafen/ Fahrzeugstillegunegn haben...
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Dez. 2020 11:38Darkwave schrieb: Gibt es da irgendwen der mal den Österreichischen ADAC dazu befragen kann ?
Einem Campingclub traue ich das was Gesetzesübertretungen betrifft nicht wirklich übern weg, sorry
Komisch, ich wusste das Du das schreiben würdest - deswegen habe ich - speziell für Dich - den Link zu den bestehenden Gesetzen in der gültigen Fassung gepostet und eine Interpretation des Gesetzes - aus einem Gerichtsurteil.
Ich verstehe immer noch nicht was das Problem ist - bitte lies meine Post vollständig und vielleicht bemühst Du Dich um eine eigene Recherche: "bin sehr neugierig was der Österreichische ADAC dazu sagt" damit meinst Du vielleicht ÖAMTC oder ARBÖ? Bitte mach das, die kennen die Gesetze und den §1 Abs.3 FSG (Führerscheingesetz) genau. Allerdings wirst Du im FSG nix von Überladung lesen.
Es ist eine Interpretation des §1Abs3: es wird so interpretiert: ist das Auto schwerer als das max. Gewicht für die Klasse, in der es zugelassen ist - fällt ("FÄLLT") es - BEZGL. DER LENKERBERECHTIGUNG - in die Klasse, in die es zuzuordnen wäre aufgrund des gemessenen Gewichts. Soweit klar?
Wenn Du für diese Klasse dann keine Lenkerberechtigung hast - Strafe.
Es steht Dir natürlich frei das nicht zu Glauben, den im Österreichischen Rechtssystem Online veröffentlichten Urteilen nicht zu glauben, die veröffentlichten Gesetze anders zu interpretieren, etc.
Auch wenn ein Beamte darauf verzichtet diese Strafe zu kassieren, die ja nicht festgeschrieben ist sondern eine zulässige juristische Interpretation darstellt, die vor Gericht hält: er kann, muss aber nicht.
Ich glaub das das Thema jetzt wirklich hier endet.
Ich muss nicht recht haben:
ich beziehe mich ja nur auf meine eigene Erfahrung &. meine kassierte Strafe, das Österreichische Online Rechtssystem und auch die darin veröffentlichten Urteile und div. andere Homepages.
LG, Andreas
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Dez. 2020 14:12vielen Dank für die Recherche der Gesetze.
Ich hab mal den Österreichischen Gesetzestext gelesen und folgendes daraus gelernt:
Zitat:
§1 (3) Das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers ist, ausgenommen in den Fällen des Abs. 5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt.
Zitat Ende.
Hieraus ist zu erkennen, daß in § 2 die Gültigkeit der der Lenkberechtigung definiert wird.
Hier nun Zitat aus § 2:
§2 Absatz 7
Klasse C1: Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen;
Zitat Ende
Der Österreichische Gesetzestext ist für mein Verständnis gleichlautend, wie das Deutsche Führerscheinrecht, nämlich es bezieht auch auf die höchstzulässige Gesamtmasse (und eben nicht auf das tatsächliche Gewicht).
Der Vorwurf des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis bei Überladung ist somit nicht rechtens.
Der Beitrag aus dem Campingclub ist nach meinem Verständnis schlichtweg falsch.
Ich kann dich beruhigen, das war jetzt mein letzter Beitrag zu dem Thema.
Für mich ist das jetzt klar.
LG
Sigi
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Dez. 2020 15:39 - 05 Dez. 2020 18:25Für Dich werde ich es nochmals erklären: Die Situation in Österreich und bei Anhaltung in Österreich:
Ja, § 2 regelt:
Führerschein B "BIS" 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht
Führerschein C1 "BIS" 7,5 Tonnen höchstzulassiges Gesamtgewicht
Führerschein C über 7,5 Tonnen hochzulässiges Gesamtgewicht
Jetzt kommst Du munter daher und hast ein Fahrzeug, das gemessen (!) über 7,5 Tonnen hat, sagen wir mal 8,5 Tonnen.
Ein Kraftfahrzeug mit 8,5 Tonnen tatsächlichen Gesamtgewicht lenken zu dürfen benötigst Du welchen Führerschein?
(egal jetzt was für eine Zulassung, was für ein zugelassenes Höchstgewicht, egal welche Fahrzeugklasse)
Richtige Antwort: C
Nebensatz: der tatsächliche Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt der Anhaltung hat Vorrang gegenüber jeder zulassungstechnischen Einordnung. Ein Beispiel: Du fährst einen KFZ unter 3,5 Tonnen (z.B. Kombi), zugelassen als LKW (Fiskal-LKW). Zum Zeitpunkt der Anhaltung hast Du keine verblechten Fenster hinten, hast Teppich hinten, keine Abtrennung zu den vorderen Sitzreihen, Befestigungsösen für hintere Sitzreihen, vielleicht auch noch Aschenbecher in den seitlichen Türen der 2. Reihe: in diesem Moment der Anhaltung fährst Du also für die Exekutive einen PKW obwohl als Fiskal-LKW zugelassen - Du bekommst eine Strafe wegen Steuerhinterziehung (Fiskal-LKW zahlen viel weniger Steuer als PKW). Darüber brauchen wir nicht streiten, hat sogar auf EU-Ebene Rückhalt.
Dein Fahrzeug hat tatsächlich ein Gesamtgewicht von 8,5 Tonnen und "FÄLLT" daher zum Zeitpunkt der Messung bzw. Anhaltung (!) - unerlaubter Weise, überladen, etc. - in welche Fahrzeugklasse?
Richtige Antwort: KFZ mit ÜBER 7,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (zwar zugelassen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, hat es aber nicht)
Dazu brauchst Du welchen Führerschein: richtige Antwort: C
Das ist nicht meine Idee, das ist die Auslegung der Exekutive in Österreich, und dieser Auslegung folgt das Gericht, ist in Urteilen bezgl. Einspüchen und deren Ablehnung oder Stattgebung nachzulesen.
IST NACHZULESEN: RIS - Rechtsinformationssystem Österreich, offizielles:
www.ris.bka.gv.at/default.aspx
Und es ist rechtens, egal was Du oder ich oder sonst wer darüber denkt.
Vielleicht ändert es sich mal, Anpassung zu EU, etc.
Es ist eine Auslegung. Bitte lese auch den Thread über die Nova, auch da lässt es sich vortrefflich streiten: obwohl das NOVA-Gesetz klar sagt: "nur für erstmalige Zulassung zum Verkehr nach 1.1.1992" und "nur für Vorgänge nach 1.1.1992" ist das dem Finanzamt wurscht und führt, in keinem Gesetz verankert oder erwähnt, eine finanztechnische Erstzulassung ein. Ergebnis: Novapflicht auch für Fahrzeuge bei Fahrzeugklassenwechsel mit erstmaliger Zulassung zum Verkehr VOR 1992 - obwohl es da noch gar kein Novagesetz gab!
Verabschiedet Euch doch mal von dem was in den Gesetzen steht und wie der Gesetzestext ausgelegt, interpretiert und exekutiert wird: 2 Paar Schuhe!
Zum Gesetzestext gibt es Durchführungsverordnungen und andere Dokumente die das klar regeln bzw. den Gesetzestext interpretieren - siehe Nova-Thread.
Und ja, das ist gewünscht, weil ja sonst die Juristen, die die Gesetzestexte machen, schreiben, begutachten und abnicken Ihre Kollegen, die Richter, Anwälte, Notare etc. arbeitslos machen würden wenn es Gesetzestexte geben würde die keiner Interpretation bedürfen und die jeder sofort auf Anhieb versteht. Und das liegt doch nicht im Sinne der Juristenzunft!
Danke für Eure Aufmerksamkeit,
LG, Andreas
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Re: Auflasten. Was beachten?
05 Dez. 2020 15:58Manche sind informations resistent!
Jeder wie er es will und für richtig empfindet. Muss auch jeder unterm Strich selbst verantworten!
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
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Re: Auflasten. Was beachten?
06 Dez. 2020 21:55 - 06 Dez. 2020 22:00hier ist der beratungsresistente
ist einer von Euch Rechtsanwalt oder Polizist - in Österreich ?
Ich möchte das jetzt ein für alle male abgeklärt haben, und nicht von jemandem
der hier Recht so auslegt wie er meint das es richtig sei.
Ich will hier niemanden angreifen, und weiß auch das auch innerhalb der EU
jedes Land eigene Gesetze hat, kann mir aber nicht vorstellen das das in Österreich so
seltsam sein soll.
ein 7,5 tonner ist und bleibt ein 7,5 tonner
und wenn ich da mehr drauf habe ist der überladen, und mehr nicht.
Durch ein Überladen ändert sich nicht die Fahrzeuklassifikation.....
Beestone schreibt :
Verabschiedet Euch doch mal von dem was in den Gesetzen steht und .....
Mir war nicht bekannt das ÖSterreich eine Bananenrepublik ist,
und ich bin erstaunt darüber das es eine Disziplinarkommission und BEhörde gibt,
was machen die da, LEute wie mich erziehen `?

Also wen kann ich da in Österreich drauf ansprechen ?
Grüße
Frank
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